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Das breit
gestreute und zum Teil interdisziplinäre Aufgabengebiet
der Abteilung Bauphysik und Hochbau umfasst die Prüfung
von Baustoffen und Bauteilen hinsichtlich der Erfüllung
der wärme-, feuchtigkeits-, und schallschutztechnischen
Eigenschaften (Laborprüfungen), die Kontrolle von Bauwerken
bezüglich der Einhaltung der gestellten bauphysikalischen
Anforderungen (in-situ-Prüfungen) und andererseits auch
die Untersuchung wohnumweltrelevanter Problemstellungen
mit den Schwerpunkten Lärmschutz und Luftgüte.
Veränderte
Bauweisen, neu entwickelte Baustoffe und nicht zuletzt
erhöhte Wohnansprüche führen zu einem gesteigerten Qualitätsbewusstsein
in Hinblick auf die thermischen und akkustischen Eigenschaften.
Zur Behandlung
dieser Aufgaben werden sowohl den am Baugeschehen unmittelbar
Beteiligten (Bauherr, Planer, Bauausführender) als auch
dem Nutzer oder in seiner Wohnumwelt belästigten Menschen
eine breite Palette von Leistungen angeboten.
Die fachtechnische
Beratung in Fragen des baulichen Wärme-, Feuchte-
und Schallschutzes bei der Planung sowohl von neuen Objekten
als auch bei der Sanierung von Altobjekten ist ein wesentlicher
Bestandteil der Qualitätserhaltung bzw. Verbesserung.
Die Befundaufnahme
mit Begutachtung bauphysikalischer Schadensfälle zur
Ursachenfeststellung sowie Erstellung von Sanierungsvorschlägen
gehört zu jenem Arbeitsfeld, bei dem mitunter Planungs-
und Ausführungsfehler festgestellt werden.
Die Wärmeschutzprüfung
im Labor als Eignungs- oder Gütenachweis sind ein
unabdingbares Erfordernis für den Erzeuger, aber auch
für den Bauherrn, um die tatsächlichen wärmetechnischen
Eigenschaften von Wärmedämmstoffen zu kennen.
Die Schallschutzprüfungen
im Labor dienen dem Eignungsnachweis oder der Gütekontrolle.
Fußbodenkonstruktionen mit diversen Dämmstoffen und Bodenbelägen
(Trittschalldämmung), müssen sicherstellen, dass bei der
praktischen Anwendung, die Mindestanforderungen eingehalten
werden können.
Die bauakustischen
Abnahmeprüfungen in Gebäuden dienen der Gütekontrolle
der tatsächlich erreichten Schalldämmung von Wänden, Decken,
Fenstern und Türen, sowie zur Erhebung der Schallübertragung
haustechnischer Geräusche. Erst durch sie kann festgestellt
werden, ob etwa ein Material- oder ein Ausführungsmangel
vorliegt.
Die lärmtechnischen
Erhebungen von Nachbarschafts-, Straßenverkehrs-,
Gewerbe- und Industrielärm sind wiederum Grundlage für
behördliche Verfahren oder zur Überprüfung der Voraussetzungen
für die Gewährung staatlicher Schallschutzförderungen.
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