Über
40% der Österreicher leiden in ihrem Wohnbereich
unter störendem Lärm. Der Versuch des Alltags-Streß
geplagten Bürgers, sich der beinahe permanenten
Lärmexposition , ob am Arbeitsplatz oder in der
Freizeit, doch wenigstens während der Ruhezeiten
in den „eigenen vier Wänden" zu entziehen,
scheitert sehr oft an der unzureichenden Schalldämmung
der Wohngebäude.
Fachgerechte
bauakustische -Planung und Bauausführung sind daher
unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährleistung
der normgemäßen Schallschutz - Mindestanforderungen,
um die Bewohner vor unzumutbaren Lärmbelästigungen
durch Außengeräusche und/ oder Geräusche vom Wohnungsnachbarn
zu schützen.