Erschütterungsimmissionen,
hervorgerufen durch kurzzeitige Baumaßnahmen (z.B.
Rammen von Spundbohlen bei Kanalbauten oder Baugrubenumschließungen)
oder durch die ständige Einwirkung verschiedenster
Erschütterungsquellen wie Gewerbebetriebe (z.B.
Schmiedehämmer, Sägegatter...) und des Verkehrs
(z.B.
Vorbeifahrten schwerer LKWs, Eisenbahn etc.) können
die Grenzen der Zumutbarkeit, bei Einwirkung auf
Menschen in Gebäuden, überschreiten.
Je
nach Art und Dauer von Erschütterungseinwirkungen
ist auch bei Gebäuden, abhängig vom Zustand des
Bauwerkes, das Risiko von Schäden zu beachten.
Sensible
technische Einrichtungen (EDV- Anlagen, medizinische
Geräte etc.) können ebenfalls sehr empfindlich auf
die Einwirkung von tieffrequenten Schwingungen (=
Erschütterungen) reagieren.