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01/2000 BauR h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
WEISSE WANNEN - nach
ÖBV-Richtlinie
Der
Österreichische Betonverein hat im März 1999 eine Richtlinie
unter dem Titel „Wasserundurchlässige Betonbauwerke - Weiße
Wannen", die sich mit den konstruktiven und betontechnologischen
Maßnahmen beschäftigt. Die vorliegende Darstellung befaßt
sich mit den betontechnologischen Teil für den Betonhersteller.
Unter
„Weissen Wannen" versteht man wasserundurchlässige Betonbauwerke,
die neben ihrer tragenden Funktion auch eine abdichtende Funktion
gegenüber Wasser aufweisen. Sie erhalten keine zusätzlichen
Abdichtungen.
Es
wird unterschieden zwischen
Die
Anforderungen der einzelnen Klassen sind in den nachfolgenden
Tafeln 1 bis 3 wiedergegeben.
Tafel
1: Anforderungsklassen
|
An-
forder-
ungs-
klasse
|
Kurz-
be-
zeichnung
|
Beschreibung
der Beton-
oberfläche
|
Beurteilung
der Feuchtigkeits-
stellen
|
Zulässige
Fehlstellen (Feuchtig-
keitsstellen, Risse usw.) an der Beton-
oberfläche
|
Zusatz-
maßnahmen
|
An-
wendungs-
beispiele
|
Bau-
weisen
|
|
As
Sonder-
klasse
|
vollständig
trocken
|
Keine
visuell feststellbaren Feuchtstellen (Dunkelfärbung)
erkennbar
|
|
|
bau-
physikalische Untersuchung und Konditi-
onierung/
Klimatisierung des Raumes unbedingt erforderlich
|
Lager
für besonders feuchte-
emfpindliche Güter
|
„Weiße
Wanne" im Sinne der Richt-
linie
|
|
|
A1
|
weitgehend
trocken
|
Visuell
einzelne feststellbare Feuchtigkeits-
stellen (max. matte Dunkelfärbung)
|
Nach
Berühren mit der trockenen Hand (flächenhaft)
sind an der Hand keine Wasserspuren zu erkennen
|
1
‰ der Bauteilober-
fläche als Feuchtigkeits-
stellen zulässig. Wasserfahnen, die nach
max. 20 cm abtrocknen
|
Es
ist eine bauphysi- kalische Untersuchung
erforderlich, derzufolge eine Konditi-
onierung/ Klimatisierung des Raumes erforderlich
sein kann (z.B. bei.. langem Aufenthalt
von Menschen)
|
Verkehrs-
bauwerke mit hohen Anforderungen. Aufenthalts-
räume, Lager, Hauskeller (Einlagerungs-
räume), Haustechnik-
räume mit besonderen Anforderungen
|
Dichte
Schlitz-
wände gem. ÖBV Richt-
linie
|
|
A2
|
leicht
feucht
|
Visuell
und manuell feststellbare einzelne glänzende
Feuchtigkeits-
stellen an der
|
Keine
Mengen-
messung von ablaufenden Wasser möglich.
Nach Berühren mit der Hand sind daran wasserspuren
erkennbar.
|
1
% der Bauteilober-
fläche als Feuchtigkeits-
stelle zulässig. Einzelne Wasserfahnen,
die an der Beton-
oberfläche des jeweiligen Bauteiles abtrocknen.
|
In
Sonderfällen kann eine Konditi-
onierung/
Klimatisierung notwendig sein.
|
Garagen,
Haustechnik-
räume (z.B. Heizräume, Kollektoren), Verkehrs-
bauwerke
|
|
A3
|
feucht
|
Tropfenweiser
Wasseraustritt mit Bildung- von - Wasser-
schlieren
|
Das
ablaufende Wasser kann in Auffang-
gefäßen mengenmäßig gemessen werden.
|
Für
Wände, Bodenplatten und Schlitzwände gilt:
die maximale Wassermenge pro Fehlstelle
bzw. lfm Schlitzwand-
arbeitsfuge darf 0,2 l/h nicht überschreiten,
wobei der Wasser-
durchtritt pro m2 Wand im Mittel 0,01 l/h
nicht überschreiten darf 1)
|
Ent-
wässerungs-
maßnahmen vorsehen
|
Garagen
(mit Zusatz-
maßnahmen, z.B. Entwässerungs-
rinnen) etc.
|
|
|
A4
|
naß
|
Einzeln
rinnende Wasseraustritts-
stellen für Bodenplatten, Wände und
Schlitzwände
|
Das
ablaufende Wasser kann in Auffang-
gefäßen mengenmäßig gemessen werden.
|
Die
max. Wassermenge pro Fehlstelle darf 2 l/h
nicht überschreiten, wobei der Wasser-
durchtritt pro m2 Wand im Mittel 1l/h nicht
überschreiten darf. 1)
|
Ent-
wässerungs-
massnahmen vorsehen
|
Außenschale
der zweischaligen Bauweise
|
|
|
1)
Die
Mittelbildung darf sich nur auf die von
außen benetzte Wandfläche zwischen Bemessungswasserstand
und Unterkante des betrachteten Bauteils
beziehen.
|
|
Tafel
2: Konstruktionsklassen für geschalte Stahlbetonbauteile
|
Konstruktions-
klasse
|
min.
Bauteildicke 1) 2) (m)
|
Bemessung
auf Zwang
|
Bemessung
auf Last
|
Beton-
standard
|
Sonstige
konstruktive
Erfordernisse
|
|
Kons
|
>=
0,45
>=
0,60 für W2
|
Siehe
Darstellung in ÖBV Richtlinie
|
Rißbreiten-
beschränkung auf <=
0,15 mm
|
BS
1
|
Maximale
Bauteillängen:
Abstände der - Denhnfugen, Raumfugen: <= 15 m
- Arbeitsfugen in den Wänden <= 10 m
Einbau von Gleitfolien als Trennung von Außen- und
Innenschale erforderlich, eventuell Vorspannung vorsehen,
eventuell doppelte Fugenbandführung, Vermeidung von
Höhensprüngen, Vermeindung von Bewegungs-
verhinderungen durch Kontakt mit der Umgebung
|
|
Kon1
|
>=
0,35
>=
0,60 für W4
|
Siehe
Darstellung in ÖBV Richtlinie
|
Rißbreiten-
beschränkung auf <=
0,20 mm
|
BS
1
|
Empfohlene
Bauteillängen:
Abstände der - Dehnfugen, Raumfugen: 15 bis 30 m
- Arbeitsfugen in den Wänden <= 15 m
Höhensprünge angerampt, Neigung ca. 30º, Einlage
von Trennfolien empfohlen. Anordnung von Temperatur-
und Schwindfeldern. Bei Ausführung als Verbundsystem
(enge Verzahnung mit einer Außenwand) Blocklänge <=
40,0 m.
|
|
Kon2
|
>=
0,350
|
|
Rißbreiten-
beschränkung auf <=
0,25 mm
|
BS
2
|
Empfohlene
Bauteillängen:
Abstände der - Dehnfugen, Raumfugen: 30 bis 60 m
- Arbeitsfugen in den Wänden <= 15 m
Kontakt mit der Umgebung zugelassen, Blockteilung
bei Querschnitts- bzw. Steifigkeitsänderungen, Höhensprünge
sind konstruktiv zu beachten (Anrampung Neigung ca.
30º Trennung etc.), Anordnung von Temperatur-
und Schwindfeldern
|
|
1)
ohne Berücksichtigung der statischen, herstellungstechnischen
und konstruktiven Erfordernisse
2) W1, W2.......Wasserdruckklassen
|
Tafel
3: Wasserdruckklassen
|
Wasserdruckklasse
1)
|
Beschreibung
|
|
W0
|
Wasserdruck
0,0 - 1,0 m
|
|
W1
|
Wasserdruck
> 1,0 - 5,0 m
|
|
W2
|
Wasserdruck
> 5,0 - 10,0 m
|
|
W3
|
Wasserdruck
> 10,0 - 20,0 m
|
|
W4
|
Wasserdruck
>20,0
|
1)
Zur Festlegung der Wasserdruckklasse ist der Wasserdruck auf
die UK des betrachteten Bauteils zu beziehen. Für die obere
Grenze ist der Bemessungswasserstand anzusetzen. Bei hohen
Wänden sind Abstufungen der Wasserdruckklassen zugelassen.
Tafel
4/1 und 4/2: Dimensionierung der Fugenbänder (Fugenbandklassen)
|
Profile
für innenliegende Arbeitsfugenbänder
|
|
Wasserdruckklasse
|
Fugenbandklasse
|
Material
|
Mindestbreite
cm
|
Mindestdicke
mm
|
|
Wo/W1
|
1
|
PVC;
PVC/NBR
|
24
|
3,5
|
|
|
|
Elastomer
|
24
|
8
|
|
|
|
Fugenblech
|
30
|
2
|
|
|
|
Quellprofil
|
2
|
7
|
|
W2/W3
|
2
|
PVC;
PVC/NBR
|
32
|
4,5
|
|
|
|
Elastomer
|
32
|
8
|
|
|
|
Fugenblech
|
35
|
2
|
|
W4
|
3
|
PVC;
PVC/NBR
|
50
|
6
|
|
|
|
Elastomer
|
50
|
10
|
|
|
|
Fugenblech
|
50
|
2
|
|
Profile
für innenliegende Bewegungsfugenbänder
|
|
Wasserdruckklasse
|
Fugenbandklasse
|
Material
|
Mindestbreite
cm
|
Mindestdicke
mm
|
|
Wo/W1
|
1
|
PVC;
PVC/NBR
|
24
|
4
|
|
|
|
Elastomer
|
24
|
9
|
|
W2/W3
|
2
|
PVC;
PVC/NBR
|
32
|
5
|
|
|
|
Elastomer
|
32
|
12
|
|
|
|
Elastomer/Fugen-blech
|
32
|
10/1
|
|
W4
|
3
|
PVC;
PVC/NBR
|
50
|
6
|
|
|
|
Elastomer
|
50
|
13
|
|
|
|
Elastomer/Fugen-blech
|
50
|
12/1
|
Zwischen
Anforderungsklasse, Wasserdruck, Konstruktionsklasse und Fugenbandklasse
ist der in Grafik 1 dargestellter Zusammenhang anzuwenden.

Der
Zement muß der ÖNORM B 3310 entsprechen. Zusätzlich gelten
die Anforderungen der unterstehenden Tafel 5.
Tafel
5: Anforderungen an den Zement bei Weißen Wannen nach Richtlinie
ÖBV:
|
Eigenschaft
|
Anforderung
|
|
Erstarrungsbeginn
|
1,5
bis 4 Stunden
|
|
Mahlfeinheit
nach Blaine
|
>
2500 cm2 für C3A-freien Zement
> 3200 cm2 für übrige Zemente
Max. Schwankung: ± 200 cm2/g bei Eigenüberwachung
± 300 cm2/g bei Fremdüberwachung
|
|
Wärmeentwicklung
|
Bei
Betonstandard 1: max. 33 K, nur
PZ HS und C3A-freier Zement verwendbar
Bei Betonstandard 2: max 38 K
|
|
Wasserabsonderung
|
<=
20 cm3
bei Wärmentwicklung < 33 K jedoch <= 25
cm3
|
|
Druckfestigkeit
|
5%-Fraktile
für 1 d >= 7 N/mm2
5%-Fraktile für 28 d >= 38 N/mm2
für 28 d Druckfestigkeit Standardabweichung
<= 3,0 N/mm2
|
|
Sulfatbeständigkeit
|
C3A-freie
Zement, wenn Wasser SO4-2 Gehalt
> 600 mg/l
|
|
Zementtemperatur
|
Im
Zementwerk bei BS 1: <= 70 ºC
bei BS 2: <= 80 ºC
beim Umblasen in Zementsilo der Baustelle:
<= 70 ºC
|
An
die Zusatzstoffe werden die Anforderungen der Tafel 6 gestellt.
Tafel
6: Anforderungen an Zusatzstoffe
|
Merkmal
|
Anforderung
|
|
Flugasche
|
ÖNORM
B 3309, Blainewert >= 4500 cm2/g, Standardabweichung
<= 250 cm2/g
|
|
Hüttensand
|
ÖNORM
B 3309, Blainewert >= 3500 cm2/g, Standardabweichung
<= 250 cm2/g
|
|
Kombinationsprodukte
|
ÖNORM
B 3309
|
|
Gesamtgehalt
an Zumahlstoffen (Flugasche, Hüttensand, Kalkstein)
und Zusatzstoffen (Flugasche, Hüttensand)
|
<=
35 % der Bindemittelmenge; für den Zement sind die
höchstzulässigen Anteile anzusetzen
|
|
Berechnung
W/Z-Wert (W/B-Wert)
|
Wasser
/ (Zement + 0,8 * Zusatzstoff)
|
|
Microsilica
|
4
- 8 M.-% des Zementes
|
Es
gelten die Anforderungen der ÖNORM B 4200, Teil 10 für die
entsprechende Betonsorte. Für frost- tausalz-beständigen Beton
hat der Nachweis der Verwendungsklasse I durch Nachweis der
Frostbeständigkeit nach ÖN0RM B 3304 zu erfolgen.
Der
Anteil an Abschlämmbarem (Anteil unter 0,06 mm) darf jedoch
bei karbonatischem Kantkorn erhöht werden, wenn in der Eignungsprüfung
nachgewiesen wird, daß der bei der höchsten Menge an Abschlämmbaren
erforderliche wirksame Wassergehalt für die Verarbeitbarkeit
eingehalten wird.
Die
Beurteilung des Anmachwassers bei Weissen Wannen erfolgt nach
Tafel 7.
Tafel
7: Beurteilung des Anmachwassers bei Weissen Wannen
|
Parameter
|
Prüfverfahren
(Temperatur 15 bis 25 ºC)
|
Anforderung
Grenzwert
|
|
Farbe
|
Visuelle
Prüfung im Meßzylinder vor weißem Hintergrund 1)
|
<
schwach gelblich
|
|
Öle
und Fette
|
Visuell
|
nur
Spuren
|
|
Schwebstoffe
|
100
ml Meßzylinder mit 80 ml Wasserprobe
|
<
4 ml (5,0 Vol.%)
|
|
Geruch
|
80
ml Wasserprobe mit 0,5 ml Salzsäure ansäuern
|
kein
Geruch von Schwefelwasserstoff
|
|
pH-Wert
|
Indikatorstreifen
|
>
4
|
|
Reinigungsmittel
(Detergenzien)
|
80
ml Wasserprobe in 100 ml Meßzylinder kräftig schütteln
|
nach
< 2 Min. keine Schaumbildung mehr
|
|
Huminstoffe
|
5
ml Wasserprobe mit 5 ml 3 %-iger NaOH-Lösung vermischen
|
<
schwach gelblich-braun nach 3 Minuten
|
|
1)
Nach Absetzen der Schwebstoffe
|
Die
Grenzwerte für schädliche Stoffe des Anmachwassers für Weisse
Wannen sind in Tafel 8 wiedergegeben.
Tafel
8: Grenzwerte für schädliche Stoffe des Anmachwassers
|
Parameter
|
Prüfverfahren
|
Grenzwerte
in mg/l
|
|
Chlorid
(Cl)
|
ISO
9297 1)
|
bewehreter
Beton < 1000
|
|
|
|
unbewehrter
Beton <= 4500
|
|
Sulfate
(SO4 2-)
|
ISO
9280 1)
|
<=
2000
|
|
Phosphate
(PsO3)
|
2)
|
<=
100
|
|
Nitrate
(NO3)
|
ISO
7890-1 1)
|
<
500
|
|
Blei
(Pb2+)
|
2)
|
<
100
|
|
Zink
(Zu 2+)
|
2)
|
<
100
|
|
Zucker
(Glukose)
|
2)
|
<
100
|
|
NaO2-Äquivalent
|
ISO
9964
|
<
1500 3)
|
|
1)
Für die Schnellprüfung sind Indikatorstreifen ausreichend
2)
Indikatorstreifen
3)
Nur relevant bei Verwendung von alkali-empfindlichen
Zuschlag
|
Die
Wirksamkeit der Betonzusatzmittel und die Verträglichkeit
untereinander, ist in der Eignungsprüfung zu untersuchen und
muß auch bei der Güteprüfung beurteilt werden.
Für
die angewendeten Zusatzmittel müssen Zulassungen, Prüfberichte
und Prüfzeugnisse gemäß den Anforderungen der technischen
Vorschriften (Tafel 9) vorliegen, die nicht älter als 3 Jahre
sind. Wird in den Vorschriften eine Fremdüberwachung gefordert,
sind die entsprechenden aktuellen Überwachungsberichte vorzulegen.
Tafel
9: Anzuwendende Regelwerke für Zusatzmittel
|
Zusatzmittel
|
Kurzbezeichnung
|
Regelwerk
|
|
Verflüssiger
|
BV
|
ÖNORM
B 3333
|
|
Fleißmittel
|
FM
|
Richtlinie
ÖBV (1977)
|
|
Luftporenbildender
Verflüssiger
|
LPV
|
Richtlinie
ÖBV (1999)
|
|
Luftporenmittel
|
LP
|
RVS
8.01.71 (19989)
|
Bei
allen anderen Zusatzmitteln ist die Chloridfreiheit im Abstand
von maximal 2 Jahren nachzuweisen.
Ist
die Konsistenz des Betons auf der Baustelle nicht ausreichend,
darf Verflüssiger bis zur maximal zulässigen Dosierung nachdosiert
werden, wobei die bereits im Mischwerk zugegebene Menge zu
berücksichtigen ist.
Bei
der Herstellung von „Weissen Wannen" gilt grundsätzlich
die Betonnorm ÖNORM B 4200, Teil 10 und ist die Betonsorte
danach festzulegen. Aus den besonderen technischen Anforderungen
sind darüber hinausgebende Kriterien zu beachten, die im sogenannten
Betonstandard ihren Niederschlag finden. Es gibt grundsätzlich
2 Betonstandards, die durch die in Tafel 10 angegebenen Merkmale
charakterisiert sind:
Tafel
10: Betonstandards
| |
Betonstandard
|
|
BS1
|
BS2
|
|
Zement
C3A-frei
Δ
T
|
vorgeschrieben
<= 33 K
|
empfohlen
<= 38 K
|
|
Bindemittel
Δ T
|
<=
27 K
|
<=
33 K
|
|
Luftgehalt
für FB-Beton
Luftgehalt
für FTB-Beton
|
BV
+ LP,
LPV,
LP
|
2,0
bis 5,0 % vorgeschrieben
4,5
bis 7,0 % vorgeschrieben
|
2,0
bis 5,0 % empfohlen
4,5
bis 7,0 % empfohlen
|
|
Mischanlage
für Mikroprozessorsteuerung
|
vorgeschrieben
|
empfohlen
|
|
Frischbetontemperatur
an der Einbaustelle
|
<=
22 EC 1)
|
<=
27 EC
|
|
Temperaturanstieg
bei der Prüfung
|
für
FB: <= 13 K
|
<=
17 K
|
|
|
für
FTB: <= 15 K
|
-
|
|
Zu
erwartende max. Betontemperatur
|
35
ºC
|
45
ºC
|
|
Maximal
zulässige Betontemperatur
|
45
ºC
|
-
|
|
Nachweis
der besonderen Eigenschaften
|
am
Festbeton
|
nach
ÖNORM B 4200, T. 10
|
|
1)
Für Verkehrsbauwerke mit Wo <= 27 ºC
|
Bei
den besonderen Eigenschaften und bei der Definition der Festigkeitsklasse
gibt es geringfügige Abweichungen gegenüber den Anforderungen
der Betonnorm, die sich wie in Tafel 11 darstellen.
Tafel
11: Anforderungen an Festigkeitsklasse und besondere Eigenschaften
bei Weisse-Wannenbeton
|
Eigenschaft
|
Anforderung
|
|
Festigkeitsklasse
|
Nach
Möglichkeit nicht über B 30/300;
Nachweis nach 56 Tagen möglich;
56-Tage-Nachweis erbracht, wenn W28 $ 0,9
W56
|
|
Wasserundurchlässigkeit
(WU)
|
bei
BS 1 Nachweis am erhärteten Beton, sonst am Frischbeton
|
|
Frostbeständigkeit
(FB) / Witterungsbeständigkeit
|
mäßige
Wassersättigung
(z. B. bei vertikalen Flächen): W/B-Wert <=0,55,
Bindemittelgehalt >=300 kg/m3
hohe Wassersättigung: W/B-Wert <=0,55, Bindemittelgehalt
>=300 kg/m3, Luftgehalt 2,0% bis 5,0%;
Zuschläge:
stets Verwendungsklasse I
Nachweis der Witterungsbeständigkeit: Prüfung am Frischbeton
Nachweis der Frostbeständigkeit: ÖNORM B 3303 am Festbeton
|
|
Frost-
und Tausalzbeständigkeit (FTB)
|
BS
1 empfohlen, Luftgehalt 4,5 - 7,0 % (GK32), AF <=
0,16 mm (Eignungsprüfung), AF <= 0,20 mm (Güteprüfung),
Vorhaltemaß 6 N/mm2 bei 5,5% Luftgehalt;
|
|
Widerstandsfähigkeit
gegen chem. Angriffe
|
Maßgeblich
sind die langandauernden Belastungen, nicht z. B.
kurzzeitige Belastungen durch Störfälle
|
|
TS
TST
|
mindestens
3 zeitlich getrennte Probenahmen zur Beurteilung der
Sulfatkonzentration;
bei SO4 2- > 600 mg/l: HS-Zement
C3A-frei
SO4 2- 600-1000 mg/l = Bindemittelgehalt
270 - 320 kg/m3;
SO42- > 1000 mg/l = Bindemittelgehalt 320 - 340
kg/m3; Zusatzstoffe nur, wenn Sulfatbeständigkeit
nachgewiesen.
Nachweis am erhärteten Beton:
bei TS Wassereindringtiefe <=50mm;
bei TST Wassereindringtiefe <=25mm;
|
|
LS,
LST
|
karbonatarme
Zuschläge; bei LST Zuschlag < 4 mm vorwiegend nicht
karbonatisch (CO2-Gehalt <=10%)
Nachweis am erhärteten Beton:
bei LS Wassereindringtiefe <=50 mm;
bei LST Wassereindringtiefe <=25 mm;
|
|
Widerstandsfähigkeit
gegen sehr starken chemischen Angriff
|
bei
XA3 prEN206 bzw. AS3 (über 3000 mg/l SO4
2-) Hochleistungsbeton gem. ÖNORM B 5017
|
|
|

|
Für
den Gütenachweis gilt, soweit nachstehend nicht anders festgelegt,
ÖNORM B 4200, Tei10. Bei Verwendung von Betonzusammensetzungen,
die den Anforderungen der ÖNORM B 4200, Teil 10 für einen
Nachweis am Frischbeton nicht entsprechen, hat der Nachweis
am erhärteten Beton zu erfolgen.
Für
BS 1 sind die besonderen Eigenschaften am erhärteten Beton
nachzuweisen.
Wird
der Nachweis der besonderen Eigenschaften über den erhärteten
Beton durchgeführt, muß die Betonzusammensetzung so gewählt
werden, daß bei der Eignungsprüfung (siehe Abschnitt 5.2)
der für die Güteprüfung geforderte Wert, falls bei den einzelnen
Prüfungen nicht anders angegeben, um mindestens 20 % unterschritten
wird.
Zusätzlich
zum Nachweis der Betonzusammensetzung sind bei der Eignungs-
und Güteprüfung nachfolgende Nachweise zu erbringen.
Tafel
12: Nachweis für Fertigkeiten und besondere Eigenschaften
bei Eignungs- und Güteprüfungen für Weisse-Wannenbetone.
|
Anforderung
|
Betonstandard
1
|
Betonstandard
2
|
| |
Eignungs-
prüfung
|
Güteprüfung
|
Eignungs-
prüfung
|
Güteprüfung
|
|
Festigkeitsklasse
|
Festbeton
|
Festbeton
|
Festbeton
|
Festbeton
|
|
Wasserun-
durchlässigkeit
|
Wassereindringtiefe
am Festbeton
|
Wassereindringtiefe
am festbeton
|
gem.
ÖNORM B 4200, Teil 10
|
gem.
ÖNORM B 4200, Teil 10 Frischbeton
|
|
Frostbeständigkeit
|
Frostprüfung
am Festbeton
|
|
Frostprüfung
am Festbeton
|
Luftgehalt
am Frischbeton
|
|
Witterungs-
beständigkeit
|
nicht
angewendet (durch Frostprüfung erfüllt)
|
FB
gem. ÖNORM B 4200, Teil 10 2) Frischbeton
|
FB
gem. ÖNORM B 4200, Teil 10
|
|
chem.
Angriff
|
Wassereindringtiefe
am Festbeton
|
Wassereindringtiefe
am Festbeton
|
gem.
ÖNORM B 4200, Teil 10 Frischbeton
|
gem.
ÖNORM B 4200, Teil 10 Frischbeton
|
|
Frost-Tausalz-
Beständigkeit (bei Bedarf)
|
Abstandsfaktor
und LP-Gehalt am Festbeton 1)
|
Abstandsfaktor
und LP-Gehalt am Festbeton
|
Abstandsfaktor
und LP-Gehalt am Festbeton 1)
|
Luftgehalt
am Frischbeton
|
|
1)
Nachweis gem. 5.1.3.5 ÖBV Richtlinie 2)
Nachweis gem. Anhang 2 ÖBV Richtlinie
|
|
|

|
In
der Eignungsprüfung sind die Einhaltung der Bestimmungen dieser
Richtlinie nachzuweisen. Im besonderen wird die Zusammensetzung
des Betons (Mischungsanteile) festgelegt.
Außer
den festgelegten Bestimmungen ist nachzuweisen:
*
der wirksame Wassergehalt
*
das Ausbreitmaß 10 und 45 Minuten nach Wasserbeigabe
*
die Frischbetonrohdichte 45 Minuten nach Wasserbeigabe
*
der Luftgehalt 45 Minuten nach Wasserbeigabe
*
Nachweise gem. Tafel 12
*
der Temperaturanstieg gem. Anhang 1 der ÖBV-Richtlinie
Anmerkung:
Unter der Kernfeuchte der Zuschläge wird jenes Wasser
verstanden, das in den Poren und/oder im Schichtgitter von
Zuschlägen aufgesaugt wird. Die Kernfeuchte von Zuschlägen
wird in Anlehnung an ÖNORM B 4200, Teil 11 bestimmt. Die Kernfeuchte
des Sandes 0/4 wird in Anlehnung an ASTM C 127/88 nach dem
"Kegelstandsverfahren" bestimmt (Prüfmethoden für
Kernfeuchte gemäß Anhang 4 der ÖBV-Richtlinie).
Unter
dem wirksamen Wassergehalt versteht man die Differenz
zwischen dem Gesamtwasser im Frischbeton und dem Wasser, das
von den Zuschlägen aufgesaugt wird (Kernfeuchte). Ab einer
Kernfeuchte von >= 0,5 M-% darf diese bei der Bestimmung
des Wassergehaltes (bzw. W/Z-Wertes) beim Trocknen des Betons
(z.B. Spiritusmethode) bis zur Gewichtskonstanz wie folgt
berücksichtigt werden:
Anrechnung
bei Kernfeuchte >=
0,5 M-%: gemessene
Feuchtigkeit in M-% - 0,5 M-%.
Mit
der Güteprüfung während der Bauausführung, wird der Nachweis
erbracht, daß der für das Bauwerke verwendete Beton so zusammengesetzt
ist, daß er bei einwandfreier Herstellung, Nachbehandlung
und Lagerung die erforderlichen Eigenschaften erreicht. Hierfür
findet die ÖNORM B 4200, Teil 10 Anwendung. Für den Nachweis
der Betongüte ist das Bauwerk in Prüflose einzuteilen. Die
Prüflosgröße ist in Abweichung zur ÖNORM B 4200, Teil 10 mit
250 m3 bzw. 1 Woche begrenzt. Dazu dürfen nur Bauteile bzw.
Betonierabschnitte der gleichen Betonsorten zu einem Prüflos
zusammengefaßt werden, die bei gleicher Wetterlage, innerhalb
einer Woche hergestellt werden.
Bei
Verwendung von Mischanlagen mit Mikroprozessorsteuerung und
Statistik (bei BS 1 vorgeschrieben, bei BS 2 empfohlen) darf
der Prüfumfang nach 5 Prüfungen mit positivem Ergebnis halbiert
werden (Menge. max. 500 m3, Zeit: max. 2 Wochen).
Arten
und Mindeshäufigkeiten der Prüfungen:
-
Kornzusammensetzung
der Zuschläge (Gesamtsieblinie): 1 x je Prüflos
-
Frischbetonrohdichte
bei jeder Luftgehaltsmessung
-
Konsistenzabweichung
vom festgelegten Ausbreitmaß gem.
Pkt. 5.1. 1. der ÖBV -Richtlinie 1 x je Betoniertag
-
Frischbetontemperatur,
Lufttemperatur: 3 x je Betoniertag
-
Wassergehalt
1 x je Prüflos
Wenn
bei Transportbeton den Betonlieferscheinen die jeweiligen
Gesamtchargenprotokolle beiliegen und die Feuchtesonde
der Mischanlage nachweislich monatlich kalibriert wird,
kann der Wassergehalt daraus entnommen werden und der
Nachweis auf der Baustelle entfallen.
Wenn
eine Mischanlage mit Mikroprozessorsteuerung und Statistik
verwendet wird und der Luftgehalt nach 20 hintereinanderliegenden
Messungen zwischen 2,5 % und 4,0 % liegt, braucht dieser
nur mehr jeden zweiten Tag gemessen werden. Liegt der
Luftgehalt nach weiteren 10 hintereinanderliegenden Messungen
zwischen 2,5 % und 4,0 %, so ist dieser nur mehr einmal
je Prüflos zu messen.
Baustellenmischanlagen:
bei der Verarbeitung mindestens stündlich,
höchstens jedoch 10 x
Wenn
der Luftgehalt nach 50 hintereinanderliegenden Messungen
innerhalb von 5,0 % und 6,0 % liegt, kann die Prüfhäufigkeit
auf 5 x täglich reduziert werden.
Bei Abweichung der Prüfergebnisse vom vorgeschriebenen
Luftgehalt ist die Zugabemenge des Luftporenmittels für
die weitere Herstellung sofort zu abzuändern, sodaß der
geforderte Luftgehalt erreicht wird.
Prüfung
abwechselnd nach 28 und 56 Tagen.
Bei FTB-Beton werden Würfel mit 20 cm Seitenlänge empfohlen.
Bei
besonderer Eigenschaft FTB sind dabei nur die Luftporenkennwerte
nach ÖNORM B 3303 zu prüfen. Der Kugelporengehalt muß
mindestens 2,5 % betragen. Der aus dem Kugelporengehalt
errechnete Abstandsfaktor darf nicht größer als 0,20 mm
sein.
Messung
des Temperaturverlaufes bis die Temperatur 10 °C unter
den Höchstwert abgefallen ist.
Meßstelle:
Bei Lufttemperatur > 0 °C möglichst in Bauteilmitte,
bei Lufttemperatur < 0 °C zusätzlich in l 10 cm
Tiefe von der Betonoberfläche.
BauR
h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
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