© 04/2005 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
WÄRMEDÄMM-VERBUNDSYSTEME (WDVS)
Vermeidung von Verarbeitungsmängeln
Für die wärmetechnische Ertüchtigung
bei der Instandsetzung und Instandhaltung von Gebäuden
des Wiederaufbaues (1945-1975) werden Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme
(WDVS) seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt und haben
sich diese Systeme auch bewährt. Dabei wurden nicht
nur Erfahrungen hinsichtlich der für die Dauerhaftigkeit
der WDVS erforderlichen Baustoffeigenschaften gesammelt
sondern auch über verschiedene Verarbeitungstechniken
und deren Anwendungsgrenzen


Österreich zählt zu den eifrigsten Anwendern
von Wärmedämm-Verbundsystemen in der gesamten
Europäischen Union und hat bereits vor zwei Jahrzehnten
über nationale Normen für bestimmte Systeme und
deren Systemkomponenten verfügt. Mit dem Erscheinen
der Leitlinie für europäische technische Zulassungen
von WDVS (ETAG 004) im Jahr 2000 wurden die österreichischen
Bestimmungen nach und nach dieser europäischen Regelung
angepasst und wurden nicht kompatible nationale Regelwerke
zurückgezogen. Da die ETAG 004 nur für bestimmte
Systeme und Untergründe Gültigkeit hat und auch
keine Angaben über die Anwendung und Verarbeitung von
WDVS beinhaltet wurden in den letzten Jahren neue ÖNORMEN
für diese insbesondere zur Vermeidung von Ausführungsmängeln
wichtigen Gebiete geschaffen. Weiters gilt in Österreich
für WDVS nach wie vor eine Werkvertragsnorm. Die Regelwerke
für WDVS stellen sich daher wie folgt dar:


Zum Thema "Vermeidung von Ausführungsmängeln"
muss man sich zunächst im Klaren darüber sein,
dass Mängel nicht nur am System (Material und Ausführung)
sondern auch am Untergrund, besonders an Anschlussdetails
und auch an mechanischen Befestigungen (Verdübelungen)
auftreten können. Betrachtet man die Systeme gemäß
ETAG 004 an sich, so gibt diese Leitlinie zwar die Anforderungen
für bestimmte Klassifizierungen wieder nicht aber welche
Anwendungsklassen für welche Anwendungsgebiete tatsächlich
geeignet sind, dafür ist die ÖNORM B6400 heranzuziehen:
Für die Vermeidung von Mängeln (und Schäden)
an Wärmedämm-Verbundsystemen ist zunächst
ein geeignetes System auszuwählen, welches die in ÖNORM
B6400 definierten Anwendungskriterien erfüllt. Dies
sind:
Die Anwendungskriterien in der ÖNORM B6400 berücksichtigen
die in Österreich maßgeblichen Beanspruchungen,
beispielsweise dürfen in Österreich nur Systeme
mit einer Stoßfestigkeit der Kategorie I und II eingesetzt
werden, weil nur diese dem zu berücksichtigenden Hagelschlag
mit ausreichender Sicherheit widerstehen. Die bewährten
Verarbeitungsregeln für Wärmedämm-Verbundsysteme
sind in der ÖNORM B6410 enthalten. Diese ÖNORM
gilt unter Berücksichtigung der ÖNORM B6400 für
WDVS gemäß ETAG 004 und ist daher anzuwenden
für Systeme aus
Zunächst sind die Anforderungen an den Untergrund
zu beachten und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen
zu treffen:

Hinsichtlich der Ausführung der WDVS gelten als Voraussetzungen:
Zur Vermeidung von Ausführungsmängeln ist die
Ausführung von WDVS unzulässig bei:
-
Temperaturen unter + 5°C
-
Regen ohne Schutzmaßnahmen
-
Unterschreitung der Taupunkttemperatur
-
Direkte Sonneneinstrahlung (Herstellung
der Deckschichte)
Die Verlegung der Dämmplatten hat im Verband so zu
erfolgen, dass keine Plattenstöße an Ecken von
Fenster- und Türöffnungen heranreichen, die Verklebung
hat nach der Randwulst-Punkt-Methode zu erfolgen.
Erfolgt die Verklebung nicht nach dieser Methode können
Aufwölbungen, Schüsselungen und Risse auftreten:

Die Befestigung der Dämmstoffplatten am Untergrund
hat zu erfolgen:
Bei der Instandsetzung und Instandhaltung
von Gebäuden des Wiederaufbaues liegen keine neuwertigen
Untergründe vor, ist daher zur Vermeidung von Ausführungsmängeln
eine Verklebung und Verdübelung erforderlich. Welche
Funktionen diese Verdübelung im WDVS zu erfüllen
hat zeigen folgende Abbildungen:


Beim Bohren der Dübellöcher ist folgendes zu
beachten:
-
Bohren erst nach Erhärtung des Klebers
-
Durchmesser Bohrer = Durchmesser Dübelschaft
-
Schlagbohrer nur bei Beton und Vollziegel
-
Bohren von Hochlochziegel laut Angaben
des Systemhalters
-
MW-PT-Platten mit stillstehendem Bohrer
durchstoßen
-
Bohrlochtiefe muss Verankerungstiefe um
mindestens 10mm überschreiten
Die mangelfreie Bohrlochherstellung ist nachfolgend dargestellt:

In Abhängigkeit der Dämmstoffplatten empfiehlt
die Verarbeitungsnorm für WDVS folgendes Verdübelungsschema:
Es ist darauf zu achten, dass die Dübel oberflächenbündig
mit dem Dämmstoff versetzt werden, in jedem Dübelbereich
eine Kleberstelle unter dem Dämmstoff vorhanden ist,
gestauchte, nicht festsitzende Dübel entfernt und die
entstandenen Löcher verfüllt werden. Neben derartig
entfernten Dübel sind natürlich neue Dübel
zu setzen.

Durch die richtige Dübelmontage oberflächenbündig
mit dem Dämmstoff werden mangelhafte Deckschichtbereiche
mit ungleichen Dicken und Dickensprüngen und daraus
resultierender hoher Rissgefahr vermieden.
Wird in Sockelbereichen die Perimeterdämmung (erdberührte
Dämmung von Kelleraußenwänden) hochgezogen
so sind auch dort Verdübelungen erforderlich weil nur
geklebte Sockelbereiche durch das Nachsitzen des Baugrubenhinterfüllungsmateriales
mit nach unten gezogen werden können und dadurch Schäden
im Übergangsbereich zwischen Sockel und WDVS auftreten
wie folgende Abbildungen zeigen:
Die Verdübelung der Sockelbereiche zählt ebenso
zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Verarbeitungsmängeln
wie die richtige Ausbildung mit Abschlussprofil und Tropfkante:
Zur Vermeidung von Verarbeitungsmängeln an der Deckschichte
selbst sind zunächst die Unterputz-Schichtdicken einzuhalten
und auch während der Verarbeitung zu überprüfen.
Weiters muss das Textilglasgitter in richtiger Lage im Unterputz
eingebracht, über Öffnungskanten geführt
und an Fenster- und Türecken mit einer Diagonalbewehrung
verstärkt werden.


Eine wesentliche Maßnahme zur Vermeidung von Verarbeitungsmängeln
ist die laufende Prüfung auf der Baustelle und die
Dokumentation der Prüfergebnisse. Schon alleine die
Tatsache, dass diese durchgeführt wird, hebt die Ausführungsqualität.
Die Verarbeitungsnorm sieht dafür folgende Einzelprüfungen
vor:

Der Deckputz selbst muss in geeigneter Konsistenz und Dicke
aufgebracht werden, sodass er keine Makroporen enthält.
Ist es nicht der Fall, kann auch ein oberflächliches
Verschließen mit einem rissüberbrückenden
Anstrich diesen Mangel nicht dauerhaft beheben wie folgende
Abbildungen zeigen:
Ein Großteil der Verarbeitungsmängel tritt bei
Abschlüssen, Anschlüssen und Durchdringungen auf.
Diese Mängel sind leicht zu vermeiden, wenn WDVS in
diesen Bereichen schlagregensicher angebunden werden. Dazu
stehen zur Verfügung:
- Anputzprofile
- Vorkomprimierte, selbstrückstellende Dichtungsbänder
Die Erfahrungen zeigen, dass das Fehlen von Diagonalarmierungen
noch immer einen häufig auftretenden Ausführungsmangel
darstellt. Fehlt die Diagonalarmierung ist mit größter
Wahrscheinlichkeit mit den bekannten Eckrissen zu rechnen
die leicht vermeidbar wären, würde man immer an
die erforderliche Diagonalarmierung des Unterputzes denken.
Auch Plattenstöße mit offenen Fugen sind potentielle
Schadensstellen, dieser Verarbeitungsmangel ist an Bauwerksproben
immer wieder nachweisbar.
Die Werkvertragsnorm für die Herstellung von Außenwand-Wärmedämm-Verbundsystemen
(ÖNORM B2259) verpflichtet den ausführenden Unternehmer
zur Untergrundprüfung und Warnung, wenn dieser nicht
den Anforderungen entspricht. Diese Untergrundprüfung
hat zu umfassen:
Die Prüfung ist mit branchenüblichen, einfachen
Methoden, wie Augenschein, klopfen, ritzen, Messlatte durchzuführen.
Eingehende technologische oder chemische Untersuchungen
gehören nicht zur Prüfpflicht des Auftragnehmers.
Wesentlich ist aber auch die Bekanntgabe der Prüfergebnisse
an den Auftraggeber stets verbunden mit entsprechenden Alternativvorschlägen
zur vorgesehenen Ausführung.
Abschließend sei noch kurz auf ein gegenwärtig
in Bearbeitung stehendes Normvorhaben hingewiesen. Es handelt
sich um den Vorschlag der ÖNORM B 6405 "Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme,
Produkte und Anforderungen". Diese Norm behandelt Systeme
mit größerer Gesamtdicke als 20 cm und Systeme
die auf anderen Untergründen als Mauerwerk und Beton
(z.B. im Fertighausbau) aufgebracht werden. Da diese Systeme
in der ETAG 004 und daher auch nicht in der ÖNORM B
6400 geregelt sind, enthält der Normvorschlag der ÖNORM
B 6405 die Anforderungen an den Kleber, den Wärmedämmstoff,
die Befestigung und das Putz-System. unter Hinweis auf die
jeweiligen Bezugsdokumente. Geregelt werden in dieser Norm
WDVS aus
-
expandiertem Polystyrol
-
MW-PT
-
Hanf
-
WF-PT
-
Kork
-
Mineralschaum
-
WW
Damit wird die Vielfalt der auch bei der Instandsetzung
und Instandhaltung von Gebäuden des Wiederaufbaues
zur Anwendung kommenden Außenwand-Wärmedämm-Verbundsysteme
(WDVS) in Zukunft noch größer werden und die
Gefahr von Verarbeitungsmängeln steigen. Durch Einhaltung
der vorgenannten Regeln und Regelwerke lassen sich diese
aber vermeiden.
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Korrespondenz:
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Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg (bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 SalzburgTel.Nr.: +43 (0)662 621758-100
Fax : +43 (0)662 621758-199
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