Bautechnische Versuchs- und Forschungsansatlt Salzburg
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Kalibrierstelle
Akkreditiert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) nach
ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025, EN 45004 - Notified Body Nr. 1086

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© Salzburger Nachrichten, 27.09.2003
Sonderbeilage Salzburger Nachrichten

Neue Wärmeschutzverordnung
Sie stellt nicht nur ein differenzierteres Anforderungskonzept an den Gebäudewärmeschutz, sondern beinhaltet auch EU-konforme Nachweisverfahren.


Im Bundesland Salzburg wird der Wärmeschutz im Hochbau durch eine jeweils von der Landesregierung beschlossene Verordnung festgelegt. Denn: Mehr Wärmedämmung bedeutet weniger Energieverbrauch und weniger Umweltbelastung. Eine Aktualisierung der bereits seit 1983 gültigen alten Wärmeschutzverordnung war längst überfällig, da das Anforderungsniveau nicht mehr zeitgemäß war. Die Adaptierung war auch aufgrund einer EU-Bauproduktenrichtlinie aus den frühen 90er-Jahren notwendig geworden.

Die Zielvorgabe dieser Richtlinie ist klar: "Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für Heizung, Kühlung und Lüftung müssen derart entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berücksichtigung der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Energieverbrauch bei seiner Nutzung gering gehalten und ein ausreichender Wärmekomfort der Bewohner gewährleistet wird." Die Verordnung stellt nicht nur ein differenzierteres Anforderungskonzept an den Gebäudewärmeschutz, sondern beinhaltet auch EU-konforme Nachweisverfahren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die neue Wärmeschutzverordnung stellt an die gesamte Gebäudehülle thermische Anforderungen - und nicht, wie das bisher der Fall war, nur an Einzelbauteile. Erstmalig wird auch die Auswirkung von Wärmebrücken im Nachweisverfahren berücksichtigt. Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, den Wärmeschutz zu ermitteln: Variante 1 bezieht sich auf die thermischen Eigenschaften und die Form der Gebäudehülle, die mit Hilfe des so genannten "Mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten" beschrieben werden. Der daraus resultierende Kennwert wird als "LEK-Wert" bezeichnet. Was sich kompliziert anhört ist im Grunde genommen einfach: Je niedriger der LEK-Wert, umso höher die thermische Qualität des Gebäudes - und umso geringer der Heizenergieverbrauch.

Ältere Gebäude mit schlechtem Wärmeschutz weisen LEK-Werte von 60 bis 80 auf, während ein modern konzipiertes Niedrigstenergie-Haus einen Wert von weniger als 20 erreicht. Der Mindestwärmeschutz von Bauten wird nun in der neuen Wärmeschutzverordnung durch eine LEK-Höchstgrenze festgelegt. Er ergibt sich nach dem Verwendungszweck und dem Standort des Gebäudes. Für Salzburg bedeutet dies z. B. einen Wert zwischen 38 und 45. Bei einem Einfamilienhaus im kälteren Tamsweg ergibt sich ein Wert von 33.

Bei Variante 2 kann auch der aus dem Heizwärmebedarf ermittelte äquivalente LEK-Wert zur Beurteilung herangezogen werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn eine optimierte Wärmeschutzplanung klimatische Gegebenheiten nutzen möchte (Solararchitektur).

Die Salzburger Wärmeschutzverordnung erhält noch eine Reihe weiterer Vorgaben. Dazu gehören die Festlegung des Mindest-Wärmeschutzes von Einzelbauteilen, die Nachweispflicht bauphysikalischer Zusatzanforderungen (wie z. B. die Vermeidung schädlichen Wasserdampfkondensats oder die Vermeidung sommerlicher Überwärmung) und nicht zuletzt die Forderung nach Luftdichtheit der Gebäudehülle.


Nähere Informationen erhalten Sie bei Ing. Jürgen Felbinger.
Er ist Abteilungsleiter für Bauphysik und Umweltschutz in der bvfs in Salzburg.
Tel. 0662/62 17 58-500

E-Mail: felbinger@bvfs.at




 

 

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