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Salzburger Nachrichten, 27.09.2003
Sonderbeilage Salzburger Nachrichten
Neue Wärmeschutzverordnung
Sie stellt nicht nur ein differenzierteres Anforderungskonzept
an den Gebäudewärmeschutz, sondern beinhaltet
auch EU-konforme Nachweisverfahren.
Im Bundesland Salzburg wird der Wärmeschutz
im Hochbau durch eine jeweils von der Landesregierung beschlossene
Verordnung festgelegt. Denn: Mehr Wärmedämmung
bedeutet weniger Energieverbrauch und weniger Umweltbelastung.
Eine Aktualisierung der bereits seit 1983 gültigen
alten Wärmeschutzverordnung war längst überfällig,
da das Anforderungsniveau nicht mehr zeitgemäß
war. Die Adaptierung war auch aufgrund einer EU-Bauproduktenrichtlinie
aus den frühen 90er-Jahren notwendig geworden.
Die Zielvorgabe dieser Richtlinie ist klar:
"Das Bauwerk und seine Anlagen und Einrichtungen für
Heizung, Kühlung und Lüftung müssen derart
entworfen und ausgeführt sein, dass unter Berücksichtigung
der klimatischen Gegebenheiten des Standortes der Energieverbrauch
bei seiner Nutzung gering gehalten und ein ausreichender Wärmekomfort
der Bewohner gewährleistet wird." Die Verordnung
stellt nicht nur ein differenzierteres Anforderungskonzept
an den Gebäudewärmeschutz, sondern beinhaltet auch
EU-konforme Nachweisverfahren.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die neue Wärmeschutzverordnung stellt an
die gesamte Gebäudehülle thermische Anforderungen
- und nicht, wie das bisher der Fall war, nur an Einzelbauteile.
Erstmalig wird auch die Auswirkung von Wärmebrücken
im Nachweisverfahren berücksichtigt. Es gibt grundsätzlich
zwei Varianten, den Wärmeschutz zu ermitteln: Variante
1 bezieht sich auf die thermischen Eigenschaften und die Form
der Gebäudehülle, die mit Hilfe des so genannten
"Mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten" beschrieben
werden. Der daraus resultierende Kennwert wird als "LEK-Wert"
bezeichnet. Was sich kompliziert anhört ist im Grunde
genommen einfach: Je niedriger der LEK-Wert, umso höher
die thermische Qualität des Gebäudes - und umso
geringer der Heizenergieverbrauch.
Ältere Gebäude mit schlechtem Wärmeschutz
weisen LEK-Werte von 60 bis 80 auf, während ein modern
konzipiertes Niedrigstenergie-Haus einen Wert von weniger
als 20 erreicht. Der Mindestwärmeschutz von Bauten wird
nun in der neuen Wärmeschutzverordnung durch eine LEK-Höchstgrenze
festgelegt. Er ergibt sich nach dem Verwendungszweck und dem
Standort des Gebäudes. Für Salzburg bedeutet dies
z. B. einen Wert zwischen 38 und 45. Bei einem Einfamilienhaus
im kälteren Tamsweg ergibt sich ein Wert von 33.
Bei Variante 2 kann auch der aus dem Heizwärmebedarf
ermittelte äquivalente LEK-Wert zur Beurteilung herangezogen
werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn eine optimierte
Wärmeschutzplanung klimatische Gegebenheiten nutzen möchte
(Solararchitektur).
Die Salzburger Wärmeschutzverordnung erhält
noch eine Reihe weiterer Vorgaben. Dazu gehören die Festlegung
des Mindest-Wärmeschutzes von Einzelbauteilen, die Nachweispflicht
bauphysikalischer Zusatzanforderungen (wie z. B. die Vermeidung
schädlichen Wasserdampfkondensats oder die Vermeidung
sommerlicher Überwärmung) und nicht zuletzt die
Forderung nach Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ing. Jürgen
Felbinger.
Er ist Abteilungsleiter für Bauphysik und Umweltschutz
in der bvfs in Salzburg.
Tel. 0662/62 17 58-500
E-Mail: felbinger@bvfs.at
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