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12/1999 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Untersuchungen zur Brandschadensfeststellung im Tauerntunnel
Zur
Feststellung und Eingrenzung des Ausmasses der Brandschäden
im Tauerntunnel waren Bauwerksuntersuchungen an der Tunnelinnenschale,
der Zwischendecke samt den Aufhängungen, der Betonstrassendecke
und den Bordsteinen durchzuführen. Dabei galt es, unter
Berücksichtigung baupraktischer Aspekte, rasch die Entscheidungsgrundlagen
für die abschnittsweise Festlegung der erforderlichen Sanierungsmassnahmen
zu erarbeiten. Höchste Priorität bei den Untersuchungen
und bei der Umsetzung der Untersuchungsergebnisse hatte
das vorgegebene Ziel, in den sanierten Bereichen die gleichen
bautechnischen Sicherheiten wiederherzustellen, wie sie
für Tunnelneubauten gelten.
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Der
Tauerntunnel wurde nach der "Neuen Österreichischen
Tunnelbaumethode" mit einer im Gebirge verankerten
Spritzbetonschale und einem innenliegenden Gewölbebeton,
der Tunnelinnenschale, errichtet. In 5 m Höhe über der Fahrbahnoberkante
ist eine Zwischendecke ausgeführt, die entlang der Tunnelachse
über Ankerstangen im First des Tunnelgewölbes gehalten ist.
Entlang der Ankerstangen wurde eine Ortbetonlängswand hergestellt,
die den Raum über der Zwischendecke in einen Zuluft- und
einen Abluftkanal teilt.
Die
Fahrbahn ist ausgeführt mit einer Betondecke mit seitlichen
Betonrandsteinen, entlang der Fahrbahnränder verlaufen Kabelschächte
mit Betonabdeckplatten.
Nach
den ersten Pressemeldungen eines "Einsturzes"
des Tauerntunnels und in diesem Zusammenhang genannten Sanierungskosten
war zunächst festzustellen, welche Bauteile eingestürzt
oder einsturzgefährdet sind. Dabei zeigte sich, dass direkt
am Brandherd ein Betonierabschnitt der Zwischendecke von
den ulmenseitigen Auflagern abgestürzt und nur noch von
den mittigen Ankerstangen gehalten war.
Bei
Beginn der Bauwerksuntersuchungen zur Feststellung des Brandschadensausmasses
hatten die Sicherungskräfte bereits die ulmenseitigen Auflager
der Zwischendecke im Brandbereich abgestützt und so die
Gefahr weiterer Abstürze von Zwischendeckenteilen ausgeschaltet.
Von einem Einsturz der tragenden Tunnelschale konnte auch
nach der ca. 16 stündigen Branddauer und den furchtbaren
Folgen für viele Tunnelbenutzer nicht die Rede sein.
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Abb.
1: Zwischendecke
"stark geschädigt"
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Für
die weiteren Untersuchungen wurden Abschnitte
der Zwischendecke und der Tunnelinnenschale
entsprechend ihrem augenscheinlichen Schadensbild
eingeteilt in "stark geschädigte"
(Abb.: 1), "gering geschädigte"
(Abb. 2 und Abb. 3) und "nicht geschädigte"
Bereiche. Im Zuge der Bauwerksuntersuchungen
musste die Längenausdehnung dieser Bereiche
zwar mehrfach revidiert werden, es war jedoch
diese Einteilung gut geeignet für die einzelnen
Bewertungen und letztlich auch für die Festlegung
der erforderlichen Sanierungsmassnahmen.
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Abb.
2: Zwischendecke
"gering geschädigt" |
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Abb.
3: Nahaufnahme
Zwischendecke
"gering geschädigt"
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Für
die ersten Entscheidungen zur Sanierung der Zwischendecke
wurden Ankerstangen aus der Trennwand über der Zwischendecke
ausgebaut und im Zugversuch geprüft. Die im Bauzustand mit
ca. 3 cm Betondeckung geschützten Ankerstangen zwischen
Zuluft- und Abluftkanal über der Zwischendecke zeigten auch
im unmittelbaren Nahbereich zum Brandherd keine wesentlichen
Beeinträchtigungen und erfüllten mit einer 0,2 % Dehngrenze
von knapp über 600 N/mm² und einer Zugfestigkeit von 760
N/mm² auch nach dem Brand die Anforderungen der ÖNORM B
4200, Teil 7 an verwundenen Rippenstahl der Gruppe V (BSt 600)
(Abb.: 4). Abstürze von Zwischendeckenabschnitten durch
Versagen von Ankerstangen auf Grund der Hitzeeinwirkungen
waren daher nicht zu erwarten.
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Abb.
4: Zugversuch an Ankerstange
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Nach
dem Vorliegen der ersten Untersuchungsergebnisse der Ankerstangen
über der Zwischendecke wurden aus unterschiedlich geschädigten
Bereichen der Zwischendecken-untersicht Betonstahlproben
entnommen und im Zugversuch geprüft. Im Vergleich zu den
Güteeigenschaften der Betonstahlproben aus "nicht geschädigten"
Bereichen, wo diese für die Probenentnahme freigestemmt
wurden, wiesen die Proben aus "stark geschädigten"
Bereichen wesentlich niedrigere Stahlzugfestigkeiten und
Streckgrenzen auf (Abb.: 5). Es war daher in diesen Bereichen
eine Betoninstandsetzung nicht zu empfehlen, dazu wären
aufwendige Verstärkungsmassnahmen erforderlich gewesen.
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Abb.
5: Betonstahlproben aus der Zwischendecke
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Zur
weiteren Beurteilung der ursprünglich als "gering geschädigt"
eingestuften Zwischendeckenbereiche wurden vergleichende
Haftzugfestigkeitsprüfungen an der Untersicht der Zwischendecke
durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass Untersichtabschnitte
mit Netzrissen durchwegs tiefer geschädigt waren als angenommen
und der Bereich der "starken Schädigung" auf Grund
der niedrigen Haftzugfestigkeiten des Betons an der Zwischendeckenuntersicht
wesentlich erweitert werden musste.
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Auch
bei der Untersuchung der Tunnelinnenschale zur Feststellung
des Schädigungs-ausmasses wurde diese zunächst nach dem
sichtbaren Schadensbild klassifiziert. Im "stark geschädigten"
Bereich nahe dem Brandherd waren Betonabplatzungen mit Tiefen
bis zu 30 cm vorhanden (Abb.: 6). Diese Betonabplatzungen
sind durch die langandauernde Brandeinwirkung "fortschreitend"
aufgetreten mit bis zu faustgrossen Stücken, die ähnlich
einem "Betonkies" in Haufen auf der Fahrbahn lagen.
Grossflächige Schollenabplatzungen, wie sie an der Stahlbeton-Zwischendecke
vorhanden waren, konnten am unbewehrten Tunnelinnenschalenbeton
nicht festgestellt werden.
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ungeschädigt
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geschädigt
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Dicke
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ca.
40 cm
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=>
10 cm
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Druckfestigkeit
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44
N/mm²
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34
N/mm²
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Abb.
6: Tunnelinnenschalenbeton
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Das
tatsächliche Ausmass der Schädigungstiefe des Tunnelinnenschalenbetons
wurde durch stufenweise Haftzugfestigkeitsprüfungen in Tiefenstufen
bis zu 8 cm unter der nach dem Brand vorhandenen Oberfläche
festgestellt. Auf Grund der geringen Haftzugfestigkeiten
des Betons an der geschädigten Oberfläche musste der Beton
in "stark geschädigten" Bereichen bis zu 8 cm
tief durch Abstemmen und Hochdruckwasserstrahlen entfernt
werden, bevor der Instandsetzungs-Spritzbeton aufgebracht
werden konnte (Abb. 7).
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Abb.
7: Tunnelinnenschalenbeton
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Ganz
entgegengesetzt zu den mechanischen Kennwerten für die Brandschadensbeurteilung
wurden die höchsten Chloridgehalte in den oberflächennahen
Betonzonen ( bis 5 mm Tiefe) nicht an der Unterseite der
Zwischendecke über dem Brandherd sondern weit davon entfernt
im Inneren des Abluftkanales mit mehr als 2 % der Zementmasse
festgestellt. Auch das musste bei der Sanierung berücksichtigt
werden.
Für
die Festlegung umweltgerechter Entsorgungsmassnahmen der
doch erheblichen Mengen an Betonschutt aus Abplatzungen
und Abbruchmaterial wurden daran haftende Rußproben in geochemischen
Untersuchungen auf ihren Gehalt an Schadstoffen geprüft.
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Abb.
8: Chloridgehalte im Beton der Zwischendecke
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Es
ist festzustellen, dass das Betonbauwerk der furchtbaren
Katastrophe standgehalten hat und die Untersuchungen zur
Eingrenzung des Schadensausmasses nach den allgemeinen Regeln
für die Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton
und Stahlbeton durchgeführt werden konnten. Dabei war es
sich von grossem Vorteil, zunächst anhand der augenscheinlich
sichtbaren Schadensbilder Grobeinteilungen und Klassifizierungen
vorzunehmen und deren Ausdehnungen nach Vorliegen der einzelnen
Prüfergebnisse den erforderlichen und möglichen Sanierungsmassnahmen
anzupassen. Untersuchungen zur ersten Beurteilung der Standsicherheit
der brandgeschädigten Bauteile, im gegenständlichen Fall
an Ankerstangen und an Stahleinlagen der Zwischendecke,
sind vorrangig auszuführen.
Dipl.-Ing.
Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
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