Bautechnische Versuchs- und Forschungsansatlt Salzburg
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Kalibrierstelle
Akkreditiert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) nach
ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025, EN 45004 - Notified Body Nr. 1086

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© 04/2002 Ing. Jürgen Felbinger

Aus Wohnbauforschungsmittel des Landes Salzburg gefördertes Forschungsprojekt:

Normgemäßer Schallschutz
bei geförderten Wohnbauten in Salzburg:
Untersuchungen zur Luftschalldämmung von Wohnungstrennwänden
WOHNUNGSTRENNWÄNDE AUS HOLZSPAN – MANTELSTEINEN

Kurzfassung des Forschungsberichtes

 

Die Anforderungen an den baulichen Schallschutz orientieren sich im Bundesland Salzburg an der ÖNORM B 8115-2, wobei im geförderten Wohnbau durch Stichproben-Messungen deren Einhaltung kontrolliert wird.

Die statistische Auswertung von Luftschallmessungen der letzten Jahre lässt erkennen, dass subjektive Beschwerden über Lärmbelästigung aus Nachbarwohnungen ihre Berechtigung haben.
Projektziel war daher die Untersuchung von Möglichkeiten, welche zu einer baupraktischen Verbesserung der Luftschalldämmung zwischen Wohnungen führen können.

Schallschutz geförderter Wohnungen

Detaillierte bauakustische Berechnungen unter Anwendung eines neuen europäischen Norm-Verfahrens, ergänzt durch ein umfangreiches bauakustisches Messprogramm, abgewickelt in einem neu erbauten mehrgeschossigen Wohnbau, bildeten die Basis für die Untersuchung der Luftschallübertragung zwischen Wohnungen.

Da auf Grund regionaler wirtschaftlicher Gegebenheiten im Bundesland Salzburg der Holzbeton-Mantelstein im Geschoßwohnungsbau favorisiert wird, wurde der Untersuchungsschwerpunkt auf Wohnungstrennwände dieses Wandbildners konzentriert.

Baubegleitende Erhebungen dienten dabei der Erfassung „bauakustisch relevanter" Begleitumstände, welche einerseits bei der Festlegung der Berechnungseingangsdaten von Bedeutung waren und andererseits bei der Ergebnis-Interpretation eine Hilfe darstellten.

Hinsichtlich der rechnerischen Dimensionierung auf Grundlage der neuen ÖNORM EN 12354-1 kann bestätigt werden, dass diese Methode - vorausgesetzt, es werden zutreffende Eingabedaten verwendet - auf der „sicheren Seite" liegt, wobei diese Tendenz bei Verwendung biegeweicher Vorsatzschalen noch verstärkt zu tragen kommt. Daraus kann gefolgert werden, dass bei ungünstigen Messergebnissen im Vergleich zu den Berechnungsergebnissen - zutreffende Berechnungsannahmen vorausgesetzt - ein Ausführungsmangel vorliegt.

Die Ergebnisse der bauakustischen Messungen zwischen den untersuchten Wohnungen erfüllten alle die Mindestanforderungen nach der Salzburger Wohnbauförderungs -Verordnung. Überrascht hat jedoch die große Bandbreite der erzielten Luftschalldämmung, repräsentieren doch die untersuchten 12 Wohnungen "akustisch vergleichbare" Verhältnisse.

Eine mögliche Ursache für diese divergierenden Ergebnisse ist der "Betoniermodus" bei Errichtung der Wohnungstrennwände aus Holzspanbeton-Mantelsteinen. Daraus wäre abzuleiten, dass hier klarere Vorgaben über die baupraktische Vorgangsweise beim Versetzen der Mantelsteine und dem Einbringen des Füllbetons zu einer Qualitätsverbesserung des Schallschutzes führen würden. Durch ergänzende Untersuchungen sollte abgeklärt werden, inwieweit produktionsbedingte Einflüsse auf die dynamische Steifigkeit der Holzspanbetonschicht mit der daraus resultierenden Auswirkung auf die, die Schalldämmung beeinflussende Resonanzfrequenz für die Ergebnisstreuung verantwortlich sein können.

Aus den Untersuchungsergebnissen ist ferner abzuleiten, dass bei unzureichender Ausführungsqualität die Erfüllung der Schallschutz-Mindestanforderungen bei kleinen Empfangsraum-Volumina nicht sichergestellt ist. Biegeweiche Vorsatzschalen beim Trennbauteil sind in solchen Fällen die zwangsläufige Konsequenz.

Maßgeblich - und für die Ausführung daher unbedingt durch entsprechende Ausführungsqualität zu berücksichtigen - ist jedenfalls die Dominanz der Schallübertragung durch die Trennwand, deren Anteil, bei gegenständlichen Grundrisssituationen (theoretisch = rechnerisch und praktisch durch Körperschallmessung bestätigt) mindestens 70 % beträgt.

Unter Zugrundelegung der Untersuchungsergebnisse wurde für die praktische Anwendung ein Leitfaden erstellt, welcher für die Planungsphase, die Bauausführung und nicht zuletzt die Qualitätskontrolle konkrete Vorgaben formuliert, deren Erfüllung die Erreichung der angestrebten Schallschutzqualität sicherstellen soll.

 

Interessenten können den vollständige Forschungsbericht gegen eine Gebühr von 35,- Euro zzgl. MwSt. bei der bvfs bestellen.
Kontaktadresse: resch@bvfs.at
(Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse und Ihre Telefonnummer an.)

Korrespondenz:

Ing. Jürgen Felbinger
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg

Tel.-Nr.: +43 (0)662 621758-500
Fax : +43 (0)662 621758-199

e-mail : felbinger@bvfs.at

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