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01/2004 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Schadensvermeidung bei Dämmungen außerhalb von
Abdichtungen
Unter Dämmungen außerhalb von Abdichtungen
sind flächenhafte Dämmschichten an Außenseiten
von Gebäudehüllen zu verstehen, die im "Nassbereich"
liegen, also
- im Umkehrdach über der Dachabdichtung,
- an Außenseiten von Kellerwänden und Fundamenten
im erdberührten Bereich als Perimeterdämmung,
- in spritzwasserbeaufschlagten Sockelbereichen unter Deckschichten.
Derartige Dämmungen liegen zwar nicht
frei, ihre Schutzschichten weisen jedoch gegenüber
den Umgebungsbedingungen nur eingeschränkte Schutzwirkungen
auf, die bestimmte Einflüsse auf die Dämmung nicht
verhindern. Beispielsweise schützt die Bekiesung auf
einem Umkehrdach gegen UV-Licht, nicht jedoch gegen die
Wasserbeaufschlagung und ist daher die Konstruktion so zu
wählen, dass die Wasserbeaufschlagung keinen Schaden
hervorruft.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen
werden, dass Umkehrdächer und Perimeterdämmungen,
die nach ÖNORM B 6253 bzw. B 6353 aufgebaut und ausgeführt
sind, keine Mängel aufweisen, die zu einem Schaden
führen.
Die allgemein und häufig verwendeten
Begriffe "Mangel" und "Schaden" sind
aber zu hinterfragen, was bedeuten sie und wie hängen
sie zusammen:
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Dieser Zusammenhang sei am Beispiel einer Perimeterdämmung
erläutert, die nur verrechnet nicht aber ausgeführt
worden ist (auch das gibt es, wie erst kürzlich
an einem größeren Objekt in Salzburg festgestellt,
wo man das Fehlen der Perimeterdämmung erst beim
Baugrubenaushub für einen Anbau erkannte).
Solange die Kellerräume weder beheizt noch genutzt
werden, tritt kein auffälliger Schaden ein, der
Mangel der fehlenden Perimeterdämmung führt
also nicht unmittelbar zu einem Schaden. Anders ist
es, wenn sich beispielsweise im Keller ein Wasch-
/ Trockenraum befindet, sehr rasch wird es dann zu
Schimmelbildungen an den Kellerwandinnenseiten kommen,
der Mangel führt unmittelbar zu einem Schaden.
Zugegeben, die Wirklichkeit zeigt nur selten solche
Extremfälle, Abstufungen davon in Form von ungenügenden
Dämmungen oder Wärmebrücken jedoch
eher häufig.
Wann tritt nun ein Schaden auch ohne Mangel ein?
Das ist der Fall, wenn die Beanspruchungen unplanmäßig
und unzulässig hoch werden. Derartige Beispiele
sind in Oberösterreich und Salzburg bei der letzten
Hochwasserkatastrophe durch das Aufschwimmen, Umkippen
und Auslaufen von Heizöltanks in Einfamilienhauskellern
ausgetreten. Das Mineralöl hat auch mangelfrei
ausgeführte Perimeterdämmungen aus Polystyrol-Extruderschaumstoff
XPS zerstört, weil sie für diese Beanspruchung
nicht geeignet war, wie übrigens auch Polystyrol
Partikelschaumstoff EPS in Fußbodenaufbauten
unter dem Estrich, wie nachfolgendes Bild eines derartigen
"Totalschadens" an einer mangelfrei hergestellten
Konstruktion zeigt:
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Aus der Einleitung zum Thema Schadensvermeidung
ist schon erkennbar, dass das Auftreten von Schäden
an Dämmungen außerhalb von Abdichtungen im Umkehrdach
und in der Perimeterdämmung abhängig ist von den
tatsächlichen (und nicht nur den planmäßigen)
Beanspruchungen. Welche Beanspruchungen treten nun auf und
können schadenswirksam werden? Es sind dies:
- Wasser (als Oberflächenwasser oder
Kondenswasser aus Diffusionsvorgängen)
- Frost (in Verbindung mit Durchfeuchtungen)
- mechanische Belastungen (schon beim Einbau aber auch später)
- Druckbelastungen (Eigenlasten, Verkehrslasten aber auch
Erddruck)
- Schubkräfte (durch Setzung der Baugrubenhinterfüllung
aber auch durch Wind)
- Chemische Angriffe (z.B. durch unplanmäßige
Mineralölbeaufschlagung)
- Temperaturänderungen und damit verbundene Längenänderungen
- UV-Licht
- Untergrundbewegungen
Diese Aufzählung mag für Sonderfälle
noch zu ergänzen sein, für eine allgemeine Betrachtung
der Schadensvermeidung im Sinne einer Übersicht ist
sie aber sicher ausreichend. Einige dieser Beanspruchungen
und die damit verbundenen Schadensmechanismen sollen im
folgenden aufgezeigt werden.
Wie die Angaben in den Produktnormen zeigen,
ist die Aufnahme von Wasser in kapillarer Form durch Polystyrol-Extruderschaumstoff,
besonders der Produktart XPS-G mit Schäumhaut, ebenso
sehr gering wie die Wasseraufnahme durch Diffusion. Dies
ist in der wabenförmigen Zellstruktur dieses Dämmstoffes
begründet, der im Gegensatz zu anderen Dämmstoffen
zwischen den Zellen keinen Freiraum für die Aufnahme
von kapillarem Wasser hat und eindiffundierende Wassermoleküle
dazu zwingt vor dem Eindringen in den Dämmstoff die
Zellwandungen zu durchdringen.
Man darf jedoch trotz dieser Zellstruktur
und der geringen Wasseraufnahme durch Diffusion nicht verschweigen,
dass sich die Werte in den Produktnormen stets nur auf eine
darin genau definierte Prüfdauer, das heißt aber
auch Beaufschlagungsdauer, bezieht. Treten nun Einbauzustände
auf, die eine ständige Beanspruchung des Dämmstoffes
durch Wasserdampfdiffusion bewirken, so steigt die Wasseraufnahme
weit über die Werte an, welche bei normgemäßer
Prüfung einzuhalten sind wie nachstehendes Beispiel
zeigt:
Ein Umkehrdach war aus nicht mehr eruierbaren
Gründen dreilagig mit jeweils 3 cm dicken Platten je
Lage ausgeführt und schon beim Öffnen dieser unüblichen
Konstruktion zeigten sich offensichtlich langzeitig vorhandenen
Wasserfilme zwischen den Platten. Zusätzlich ließ
auch die Lage der Entwässerungsgullys an den Hochpunkten
zu wünschen übrig und führte das Zusammenwirken
beider Faktoren zu erheblichen Wasseraufnahmen wie aus den
Rohdichten der Proben aus den einzelnen Lagen ersichtlich:
Folgerichtig lässt die ÖNORM B 6253
die zweilagige Verlegung der Wärmedämmschicht
ausschließlich im Falle der nachträglichen Verbesserung
der Wärmeschutzes eines bestehenden Umkehrdaches und
dann nur mit einem gesondert zu bemessenden Dickenzuschlag
zu, eine dreilagige Verlegung, wie im vorigen Beispiel gezeigt,
ist überhaupt unzulässig. Aus Gründen der
Schadensvermeidung kann auch eine zweilagige Verlegung nicht
empfohlen werden.
Wie schon erwähnt sollen Umkehrdächer
trotz der an sich geringen Wasseraufnahme der darin liegenden
Dämmung aus XPS-G ordnungsgemäß entwässert
werden, wobei das auf die Dachfläche auftreffende Niederschlagswasser
so rasch wie möglich abzuleiten ist. Dies geschieht
am besten über ausreichend viele Entwässerungsgullys
für zwei Entwässerungsebenen, einmal an der Dachoberfläche
und ein weiteres Mal in der Ebene der Dachabdichtung.
Wichtig dabei ist auch eine ausreichende Dimensionierung
der Regenfallleitungen so, dass diese nicht voll laufen
können und dadurch ein Rückstau auftritt. Die
Regenfallrohre sollen senkrechte Wasserableitungen ermöglichen,
schräge Fallrohre verschlechtern die Entwässerung.
Ein weiterer Punkt ist die Ausführung
der Fallrohre unter der Dachabdichtung, diese sollen in
beheizten Bereichen liegen, da bei Außenlagen die
Gefahr von Rückstau und Einfrieren im Winter gegeben
ist. Ist dies nicht möglich, wie beispielsweise bei
manchen Terrassen, sollen die Gullys und auch die Abfallrohre
zum Schutz gegen Einfrieren beheizt werden.
Entwässerungsrohre von Umkehrdächern
durchdringen ebenso wie Entlüftungen die Konstruktion
und die Dämmschichte und stellen daher eine Verbindung
zwischen der Kaltseite und der Warmseite dar. Oft wird vergessen,
dass auch diese Verbindungen als Wärmebrücken
wirken und deshalb an der Warmseite Kondenswasser auftreten
kann.
Die ÖNORM B 6253 beschreibt den richtigen
Aufbau von Umkehrdächern mit Polystyrol-Extruderschaumstoff
XPS-G als Wärmedämmschichte und erwähnt auch,
dass die darin vorgesehene Kiesschichte als schwerer Oberflächenschutz
die XPS-G-Platten vor UV-Strahlen schützt. Dies ist
natürlich nur dann der Fall, wenn sie ausreichend dick
ist und bleibt. Ist dies nicht der Fall, so treten am Dämmstoff
Schäden auf, weil Polystyrol nicht UV-beständig
ist.
Die Möglichkeit des direkten Aufbringens
der Bekiesung auf die XPS-G-Platten ohne Vlieszwischenlage
ist zwar nach ÖNORM B 6253 erlaubt, kann jedoch bei
schlampiger Verlegung auch bei Platten mit Stufenfalz zum
Eindringen von Kieskörnern in die Fugen zwischen den
Platten und weiterführenden Schäden führen.
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In der Praxis bereits langzeitig bewährt
haben sich Parkdecks mit Nutzbelägen aus Beton-Verbundsteinpflaster
in der Ausführung gemäß ÖNORM B 6253.
Wichtig ist eine nach oben diffusionsoffene Bettungsschichte,
die Vlieszwischenlage auf der Wärmedämmung zur
Verhinderung des Eindringens von Körnern aus der Bettungsschichte
in die Fugen sowie eine optimale Entwässerung direkt
an der Oberfläche und in der Abdichtungsebene. Bei
derartig aufgebauten Parkdecks wurden auch nach langzeitiger
Nutzung keine überhöhten Feuchtegehalte des Polystyrol-Extruderschaumstoffes
XPS-G festgestellt. Auch ergaben sich aus den Druckbelastungen
durch das Befahren dann keine Schäden, wenn Dämmplatten
mit einer hohen Druckfestigkeit eingebaut werden.
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Ungewollte Beaufschlagungen des Polystyrol-Extruderschaumstoffes
in Umkehrdächern auf Parkdecks mit Benzin und Dieseltreibstoffen
führen jedoch zur Schädigung des Dämmstoffes
und sind bei diesem Aufbau nicht zu vermeiden. Hier helfen
nur die rasche Feststellung der unplanmäßigen
Beaufschlagung und Sofortmaßnahmen.
"Jede Planung ist so gut wie ihre Details"
und "ein fehlendes Detail ist ein falsches Detail"
sind Schlagworte die sich immer wieder auch auf Wärmebrücken
im Zusammenhang mit Umkehrdachkonstruktionen beziehen.
Wärmebrücken im Attikabereich finden
heute auf Grund der doch weit verbreiteten Kenntnis ihrer
Auswirkungen meist schon ausreichende Beachtung und werden
durch entsprechende Zusatzdämmungen im Normalfall vermieden.
Nicht so weit verbreitet sind Zusatz-Wärmedämmungen
im Bereich von Gullys und Wasserableitungsrohren, aber auch
bei Entlüftungsrohren, dort wird auch heute noch oft
darauf vergessen, was zu unliebsamen Erscheinungen bis hin
zur Kondenswasserbildung führt. Derartige Durchdringungen
sind ebenfalls zu dämmen:
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Bei Ausführung von direkt aufgelegten
Betonbelägen auf Parkdach-Umkehrdächern ist in
ÖNORM B 6253 eine diffusionsoffene Bettungsschichte
auf den XPS-Platten vorgeschrieben. Weiters muss hochdruckbelastbares
XPS verwendet werden. Der Fahrbetonbelag ist so zu dimensionieren,
dass die Belastungen aus Eigengewicht und Verkehrslast aber
auch thermische Bewegungen aus Temperaturänderungen
aufgenommen werden können. Dafür sind Dehnfugen
anzuordnen. Beispielsweise ergeben 5 m lange Betonplatten
bei Jahrestemperaturdifferenzen von ca. 70 Grad Celsius
4 bis 5 mm große Längenänderungen, die von
den Dehnfugen aufgenommen werden müssen. Hier ein Beispiel
für eine Plattenfuge bei 2,5 m langen Betonplatten:
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Die ÖNORM B 6353 fordert eine Befestigung
der XPS-G-Platten an Kellerwänden zumindest so lange
gegen Verschieben oder Verrutschen, bis die Baugrube hinterfüllt
ist aber auch bis die Setzungen der Hinterfüllung abgeklungen
sind. Eine Verklebung ist dann auszuführen, wenn sie
erforderlich ist.
Die Praxis zeigt, dass Baugrubenhinterfüllungen nicht
immer ordnungsgemäß in Lagen eingebaut und verdichtet
werden und schon gar nicht setzungsfrei sind. Nachträgliche
Setzungen der Baugrubenhinterfüllung wirken auf die
Perimeterdämmung in Form von vertikalen Schubkräften,
was zum ungewollten Abrutschen nicht verklebter Perimeterdämmungen
und zu unerwünschten Fugenbildungen in Sockelbereichen
führen kann wie nachfolgende Bilder zeigen:
Zur Vermeidung derartiger Schäden ist
daher die Verklebung der Dämmplatten an den Kellerwänden
in jedem Fall erforderlich.
Die Anforderung der ÖNORM B 6353 einer
Verlegung der Dämmplatten dicht gestoßen und
im Verband wird auch nicht immer beachtet, wie nachfolgende
Bilder zeigen:
Im Grundwasserbereich kann das zum Hinterlaufen
der Perimeterdämmung und Abkühlung bestimmter
Kellerwandbereiche führen. Aber auch ordnungsgemäß
als Perimeterdämmung verlegte Dämmplatten an Kellerwandaußenseiten
erfordern einen Schutz gegen mechanische Beanspruchungen
aus der Baugrubenhinterfüllung und gegen das Eindringen
von Körnern des Hinterfüllmaterials in Fugen zwischen
den Dämmplatten. Dafür haben sich Noppenfolien
bewährt.
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Immer wieder kommt es vor, dass Perimeterdämmungen
wieder entfernt werden müssen, nicht weil sie falsch
ausgeführt wurden sondern weil bei Erstellung des Gesamtkonzeptes
für Keller, Kellerfenster und Lichtschächte der
Bemessungswasserstand unrichtig interpretiert wurde. Die
ÖNORM B 6353 verweist darauf, dass die Abdichtung des
Gebäudes der ÖNORM B 7209 entsprechen muss. Derartige
Abdichtungen sind jedoch mit ausreichendem Sicherheitsabstand
über den Bemessungswand zu führen. Dieser entspricht
in vielen Fällen nicht dem höchsten Grundwasserstand
weil sich beispielsweise bei bindigem Boden auch Oberflächenwasser
in der hinterfüllten Baugrube hochstauen kann. Führt
dies zu Wassereintritten über Kellerfenster mit nicht
wasserdichten Kunststofflichtschächten sind umfangreiche
Sanierungsmaßnahmen auch unter Beeinträchtigung
der an sich ordnungsgemäß verlegten Perimeterdämmung
erforderlich, sehr zur Freude der Wohnungseigentümer,
wie man sich aus nachfolgenden Bildern ableiten kann:
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Betreffend die Perimeterdämmung entsteht
bei derartigen Schadens- und Streitfällen nicht selten
die Eigendynamik, dass die Bauherren oder Wohnungskäufer
die nachträglich freigelegte Dämmung nach eigenen
Bewertungskriterien genau überprüfen und beurteilen.
Schon punktweise fehlende Verklebung kann dann als Mangel
breitgetreten und zu intensiver Beschäftigung von Rechtsanwälten
und Gerichten führen.
Viele Perimeterdämmungen werden mit Rohrdurchführungen
durchstoßen. Derartige Rohrdurchführungen gehören
geplant und auch hinsichtlich der zur Vermeidung von Kondenswasserbildungen
im Warmbereich an diesen Rohren erforderlichen Wärmedämmung
ausgebildet.
Die ÖNORMEN B 6253 und B 6353 berücksichtigen
gute und schlechte Erfahrungen mit unterschiedlichen Ausführungen
von Umkehrdächern und Perimeterdämmungen. Sie
sind jedoch nur Planungsnormen und keine umfassenden Lehrbücher
zur Vermeidung von Mängel und Schäden. Dazu ist
konstruktives Verständnis bei Detailausbildungen ebenso
erforderlich wie die Beachtung der möglichen planmäßigen
und unplanmäßigen Beanspruchungen insbesondere
der Dämmplatten aus Polystyrol-Extruderschaumstoff
XPS-G.
Dipl.-Ing.
Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
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