©
04/1995 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
SCHÄDEN UND MÄNGEL AN PUTZEN - Ursachen und Bewertung
von Schadensbildern
Putzschäden
können in verschiedenen Formen, auch bei Verwendung von
geeignetem Putzmaterial, auftreten. Die Vielfalt der Putzschadensbilder
ist zurückzuführen auf die Vielfalt der Schadensursachen.
Je
nach Betrachtungsweise sind Putze wie folgt einzuteilen:
|
Baustellen-Putzmörtel
|
Fertig-Putzmörtel,
z.B. Trocken-, Naß- oder Transportmörtel
|
|
Handputz
|
Maschinenputz
|
|
Außenputz
|
Innenputz
|
|
Oberputz
|
Unterputz
oder Vorspritzer
|
|
Putz
ohne spezielle
Eigenschaften
|
Putz
mit speziellen Eigenschaften,
z.B.: wärmedämmend, erhöhte Haftzugfestigkeit
|
|
Putz
mit bestimmtem Bindemittel, z.B. Gips-Anhydrit,
Kalk, Zement, Silikate, Kunstharze
|
Putze
haben im wesentlichen zwei Funktionen zu erfüllen, nämlich
die
Die
Beanspruchung der Putze gliedert sich in
-
thermische,
-
hygrische,
-
Deformationen,
-
Spannungen.
Putzschäden
oder Ausführungsmängel an Verputzen unterscheiden sich von
anderen Bauschäden zunächst dadurch, dass sie auch für den
Laien sofort erkennbar zutage treten und in den meisten
Fällen auch dann dem Putz zugeordnet werden, wenn an diesem
nur die Auswirkungen anderer Ursachen sichtbar werden.
Schadensbilder
an Verputzen können wie folgt eingeteilt werden:
|
Risse
|
Flächenhafte
Schäden
|
|
Einzelrisse
|
Putzablösungen
|
|
Netzrisse
|
Feuchte-
und Frostschäden
|
|
Haarrisse
|
Unebenheiten
und Maßabweichungen
|
|
|
Oberflächen-
Strukturmängel
|
Risse
treten dann auf, wenn die Zugfestigkeit des Putzes durch
die Beanspruchung überschritten wird. Die Hauptzugkräfte
wirken dabei stets normal zum Riß. Aufgrund dieses Zusammenhanges
ist es bei der Klärung der Ursachen von Rissen von großer
Bedeutung, einen genauen Befund aufzunehmen, der sich nicht
nur auf das sichtbare Rißbild beschränken darf, sondern
auch den Rißverlauf in die Tiefe, den Konstruktionsaufbau
des Bauteiles sowie die bauphysikalischen Randbedingungen
erfassen muß.
|
|

|
|
Nicht
selten sind Einzelrisse zurückzuführen auf konstruktive
Mängel an verputzten Bauteilen, wenn beispielsweise
verschiedene Bauteile unterschiedliche Setzungen
erfahren und an den Bauteilgrenzen Risse in der
Konstruktion auftreten, die selbstverständlich
zunächst am Putz sichtbar werden. Auch das Fehlen
von Bauwerksfugen kann zu ausgeprägten Einzelrissen
führen.
Wichtig
für die Sanierung der Einzelrisse ist die Feststellung,
ob auch nach der Sanierung Bewegungen der Rißflanken
zu erwarten oder diese bereits abgeklungen sind
und die Ermittlung der Rißweite.
|

|
| Bild
1: Einzelriß entlang einer Bauteilgrenze
|
|
Auf
Mantelbetonwänden läßt sich oft durch einfaches
Abschlagen des Putzes nachweisen, dass sich der
Rißverlauf deckt mit der Lage und dem Verlauf von
offenen Fugen zwischen einzelnen Mantelsteinen:
|
 |
Bild
2: Riß am Innenputz auf einer Mantelbetonwand
|
 |
Bild
3: Offene Fugen zwischen einzelnen Mantelsteinen
|
|
Einzelrisse
mit systematischem Rißbild sind meist zurückzuführen
auf Materialgrenzen im Putzuntergrund, wie beispielsweise
entlang der Stoßfugen von Wärmedämmplatten, wenn
die Befestigungspunkte der Wärmedämmplatten nicht
"stoßübergreifend" ausgeführt wurden
und thermisch/hygrische Verformungen an Einzelplatten
auftreten.
Auch
Risse entlang der Kanten von Stahlbetonbauteilen
im Mauerwerk, beispielsweise entlang der Ober-
und Unterkante von Stahlbetondecken, können hinsichtlich
ihrer Ursachen nicht dem Verputz zugeordnet werden,
sondern sind in der Konstruktion bedingt.
|
 |
|
Bild 4: Systematische Risse entlang der Fugen
zwischen Wärmedämmplatten
|
|
|

|
|
Netzartige
Risse treten meist bei glatten Putzflächen auf, wenn
durch das Glätten Bindemittel an die Oberfläche gezogen
wird und oberflächennahe Putzzonen dadurch ein größeres
Schwinden erfahren als tieferliegende. Bei strukturierten
oder rauhen Putzoberflächen werden netzartige Risse
nur in Sonderfällen beanstandet, da sie an diesen
Oberflächen weniger störend wirken.
An
"Rieselputzen" auf Wärmedämmputzen werden
Netzrisse festgestellt als Folge einer mangelhaften
Nachbehandlung des Dämmputzes. Dabei traten zunächst
am freiliegenden Dämmputz feine Risse auf, die vom
nachfolgend aufgebrachten dünnen Oberputz nicht dauerhaft
überbrückt werden konnten.
Netzartige
Risse entstehen selten an verputzten Oberflächen mit
"klassischem" Putzaufbau, das heißt, "weich"
auf "hart" (Festigkeitsgefälle vom Putzuntergrund
nach außen), ein Zeichen der Richtigkeit dieser altüberlieferten
Handwerksregel.
Als
Sonderfall des Schadensbildes "Netzrisse"
gelten Risse entlang von Mauerwerksfugen, wie sie
auftreten bei Formänderungen der Mauersteine als Folge
von Feuchtigkeitsänderungen oder einem großen Nachschwinden.
|
|
 |
 |
Bild 6: Netzrisse an glatter Putzoberfläche
Netzriß in Rieselputz auf gerissenem Wärmedämmputz
|
Bild
5: Netzrisse an glatter Putzoberfläche
Netzriß in Rieselputz auf
gerissenem Wärmedämmputz
|
| Abschließend
zum Kapitel "Risse" seien noch "Haarrisse"
im Sinne der Werkvertragsnorm für Verputzarbeiten nach
(1) erwähnt. Immer öfter ist zu beobachten, dass Bauherren
das Vorhandensein von Haarrissen als Anlaß dafür nehmen,
große Geldbeträge einzubehalten und unmäßige "Mängelabgeltungsforderungen"
zu erheben.
Haarrisse
im Sinne der Werkvertragsnorm nach (1) sind Risse,
die die Funktion des Putzes nicht beeinträchtigen.
Eine eventuelle Beeinträchtigung der wesentlichsten
Putzeigenschaft "Feuchteschutz des Wandaufbaues"
kann prüftechnisch durch vergleichende Bestimmung
der kapillaren Wasseraufnahme im Bereich von Rissen
und in ungerissenen Putzbereichen nachgewiesen, oder
widerlegt werden.
|
 |
Wird
dabei kein nennenswerter Unterschied festgestellt, so ist
eine Beurteilung als "unwesentlicher" Mangel möglich
und verbleibt eine angemessene Preisminderung für die Beeinträchtigung
des Erscheinungsbildes.
Während
in der Werkvertragsnorm für Putzarbeiten nach (1) die Rißweite
von "Haarrissen" keine Erwähnung findet, enthält
die ÖNORM B 3346 für die Verwendung und Verarbeitung von
Putzmörteln nach (2) die Forderung, dass der fertiggestellte
Putz keine Risse über 0,2 mm Rißbreite aufweisen darf. Weiters
ist dort darauf hingewiesen, dass eine größere Anzahl oder
eine Konzentration von Rissen mit zulässiger Breite (maximal
0,2 mm) die technologischen und bauphysikalischen Eigenschaften
des Putzes nicht beeinträchtigen dürfen und eine grundsätzliche
Klärung bezüglich der Rißursache, der Schädlichkeit oder
der Fortdauer der Rißbewegung vor einer Sanierung erforderlich
ist.
Auch
für diese grundsätzliche Klärung der Schädlichkeit der Risse
ist das Verfahren der vergleichenden Prüfung der kapillaren
Wasseraufnahme in gerissenen und ungerissenen Bereichen
geeignet und hat sich in den Bauwerksprüfungen nach (3)
bestens bewährt.
Putzablösungen
sind schwerwiegende Putzschäden, da sie das Ende des Bestandes
des Putzes bedeuten.
An
Fassaden treten schollenartige Putzablösungen auf bei ungeeigneter
Putzhaftung am Unter-grund, beispielsweise wenn ein mineralischer
Putz ohne besondere Vorkehrungen auf die glatte Oberfläche
eines Wärmedämmverbundsystemes aufgebracht wurde.
 |
| Bild
7: Flächenhafte Putzablösungen |
Auch
bei instabilen Untergründen, zum Beispiel Schaumbeton-Fertigteilen
mit ungenügender Oberflächenfestigkeit, sind großflächige
Putzablösungen möglich. Der Nachweis einer für das Verputzen
ungenügenden Untergrundfestigkeit läßt sich durch Bauwerksprüfungen
führen.
Dramatisch
können flächenhafte Putzablösungen an Deckenuntersichten
verlaufen, da diese nicht selten plötzlich und großflächig
auftreten. Die Ursachen dafür sind meist Überlagerungen
mehrerer Einflüsse, beginnend mit hohem Feuchtegehalt der
Betondecke beim Verputzen, vorhandenen Schalölresten an
der Deckenuntersicht bis zur mangelhaften Untergrundvorbereitung.
Die Verwendung einer Haftbrücke kann die Einhaltung der
Ausführungsregeln nicht ersetzen.
Putzablösungen
in Sockelbereichen treten auf, wenn dafür ungeeignete Putzmaterialien
bis an die Geländeoberkante geführt wurden. Im Spritzwasserbereich
kann Wasser in und unter den Putz eindringen und in weiterer
Folge zu Ablösungen führen.
Häufig
werden Sachverständige konfrontiert mit Oberflächen-Strukturmängeln
an Verputzen wie
Bild
8: horizontale Putzanschlußlinien in Höhe der
Gerüstbefestigungspunkte
|
-
sichtbare Gerüstbefestigungspunkte.
In
diesen Fällen ist die Ursache meist klar, eine nicht
fachgerechte Putzausführung.
Offen
bleibt die Bewertung derartiger Mängel. Manche Bauherren
weigern sich, für Verputze mit derartigen Oberflächen,
überhaupt eine Zahlung zu leisten. Dieser Standpunkt
ist volkswirtschaftlich ebenso unvertretbar wie die
Erneuerung eines ganzen Kotflügels an einem Auto bei
einem Kratzer im Lack.
Es
besteht zwar die Möglichkeit, diese "optischen"
Mängel zu beseitigen durch vollflächiges Aufbringen
eines zusätzlichen Edelputzes in Kornstärke über die
gesamte Fassade, dennoch ist zu beachten, dass auch
ohne diese umfassende Sanierungsmaßnahme die wichtige
technische Funktion des Putzes
|
|
gegeben
ist und gemäß ÖNORM A 2050 nach (4) eine Preisminderung
das Entgelt nicht unter den Wert senken darf, den
die Leistung für den Bauherrn hat.
Als
Maß für einen "angemessenen" Preisabzug
kann beispielsweise der Aufpreis für einen besonderen
Edelputz herangezogen werden.
|
 |
| Bild
9: unterschiedliche Strukturen an Fensterflächen
|
Gemäß
der neu erschienenen Werkvertragsnorm für Putzarbeiten nach
(1) sind ohne besondere Vereinbarungen die darin enthaltenen
Maßtoleranzen für die Ebenheit der Toleranzklasse E1 einzuhalten
und gelten für die Lotrechtheit und Winkel ebenfalls ganz
bestimmte Maßtoleranzen.
Die
Prüfung der Winkelrechtigkeit erfolgt mit einem Metallwinkel
und es ist dabei der jeweils längere Schenkel als Bezug
für das Nennmaß zu nehmen.
In
durchgeführten Bauwerksprüfungen nach (3) ergaben sich bei
diesen Prüfungen häufig in ein und derselben Raumecke zulässige
oder unzulässige Abweichungen von der Winkelrechtigkeit,
je nachdem ob der kurze Schenkel als Winkel an der linken
oder an der rechten Wandfläche angehalten wurde. Dies war
darauf zurückzuführen, dass der längere Schenkel örtlich
vorhandene Unebenheiten der Putzflächen leichter überbrückte
als der kürzere. Es war daher ein direkter Einfluß örtlich
vorhandener Putzebenheiten auf die Beurteilung Winkelrechtigkeit
gegeben, der ausgeschaltet werden mußte.
Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen nach (3) ist unbedingt zu empfehlen,
die Prüfung der Winkelrechtigkeit mit einem gleichschenkeligen
Winkel, z.B. mit einer Schenkellänge von 50 cm, durchzuführen.
Dadurch wird ausgeschlossen, dass sich bei ein und derselben
Raumecke unterschiedliche Stichmaße für die Beurteilung
der Winkelrechtigkeit ergeben. Die Messung des Stichmaßes
ist jeweils am Ende des Schenkels durchzuführen und auf
Einhaltung des Toleranzmaßes von maximal 4 mm zu beurteilen.
Für
ein besseres Anlegen des Winkels in der Raumecke ist die
Winkel-Außenkante mit einem Radius von ca. 2 cm abzurunden.
(1)
ÖNORM B 2210 "Putzarbeiten, Werkvertragsnorm",
1. November 1993
(2)
ÖNORM B 3346 "Putzmörtel, Regeln für die Verwendung
und Verarbeiten", 1. November 1993
(3)
Zeugnisse der staatlich autorisierten BAUTECHNISCHEN VERSUCHS-
UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG, 1993 bis 1995
(4)
ÖNORM A 2060 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen",
1. Jänner 1983
Dipl.-Ing.
Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
Tel.Nr.:
+43 (0)662 621758-100
Fax : +43 (0)662 621758-199
e-mail : glantschnigg@bvfs.at
|