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Salzburger Nachrichten, 27.09.2003
Sonderbeilage Salzburger Nachrichten
Wenn der Wind um die Ohren bläst
Keine Lust auf undichte Stellen in den eigenen vier Wänden?
- Luftdichtheitsmessungen liefern Fakten
Für jeden am Baugeschehen Interessierten
war offensichtlich, wie sehr in den vergangenen zehn Jahren
die Dicken der Wärmedämmung an den Gebäudehüllen
immer größer, die Qualität der Fenster immer
besser wurden. Und das alles, obwohl die Wärmeschutz-Mindestanforderungen
seit 1983 im Bundesland Salzburg unverändert blieben.
Die Folgen dieser Entwicklung: Stark reduzierte
Wärmeverluste über die Außenhülle der
Gebäude. Konstant blieben jedoch die Lüftungswärmeverluste.
Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Damit ist
nicht die aus hygienischen Gründen notwendige Fensterlüftung
gemeint, sondern die vom Wohnungs- oder Hausnutzer nicht kontrollierbaren
undichten Stellen in der Gebäudehülle. Dass diese
im fertigen Nutzungszustand nur mehr in sehr geringem Maß
vorhanden sein dürfen, ist seit Juni 2003 in der Wärmeschutzverordnung
des Bundeslandes festgeschrieben. Und damit Landesgesetz.

Undichte Stellen (Lecks) finden sich oftmals
an Materialgrenzen wie etwa zwischen Wand und Dach. Die Auswirkungen
solcher "Anschlussfugen" sind neben höheren
Wärmeverlusten eine Einschränkung der Behaglichkeit
und in weiterer Folge Schäden am Gebäude. Da es
sich hier meist um verdeckte Mängel handelt, kann der
Geschädigte auch noch Jahre nach dem Bezug des Hauses
oder der Wohnung eine Korrektur einfordern.
Mit Hilfe von genormten Luftdichtheits-Messungen
kann frühzeitig festgestellt werden, ob und in welchem
Ausmaß undichte Stellen am Gebäude vorhanden sind.
Die Bedeutung dieser Messung wird vielleicht
besser ersichtlich, wenn man weiß, dass unsere deutschen
Nachbarn mit Einführung der Energieeinsparverordnung
2002 auf Dichtheit geprüfte Gebäude bei der Berechnung
des Energiebedarfs honorieren. Entsprechend der neuen Salzburger
Wärmeschutzverordnung darf die Luftdurchlässigkeit
von Gebäuden mit Fensterlüftung den Wert von 3,0
pro Stunde nicht überschreiten. Dieser Wert gibt die
so genannte "Luftwechselzahl" wieder. Ein kleines
Beispiel zur Erklärung: Eine Wohnung mit 100 m beheizter
Nutzfläche und einer Raumhöhe von 2,5 m besitzt
ein Luftvolumen von 250 m. Aufgrund der Druckdifferenz zwischen
innen und außen ergibt sich bei einer Luftwechselzahl
von 3,0 ein "Leckagestrom" von 750 m pro Stunde.
Mit anderen Worten: Während einer Stunde findet unbeeinflussbar
(und unbemerkt) ein Luftaustausch von 750 m3 statt. Für
Gebäude mit Lüftungsanlagen darf ein Wert von 1,5
pro Stunde nicht überschritten werden. Für Niedrigstenergiehäuser
(Passivhäuser) liegt der Grenzwert bei 0,6.
Nähere Infos zur Luftdichtheit von Gebäuden und
ihrer Messung erhalten Sie bei Ing. Helmut Roider,
Laborleiter/Bauphysik der Bautechnischen Versuchs- und Forschungsanstalt
Salzburg (bvfs). 0662/62 17 58-511;
E-Mail: roider@bvfs.at
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