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01/2000 BauR h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
LPV-BETON (Luftporenverflüssigter Beton)
LPV-Beton
ist ein Beton, dem ein luftporenbildender Verflüssiger (LPV-Mittel)
oder ein Luftporenmittel (LP-Mittel) und ein Verflüssiger
(BV) nach ÖNORM B 3333 bzw. ein Fließmittel (FM) beigegeben
wird. LPV-Beton gilt als eigene Betonsorte. Er trägt die
Bezeichnung "LPV" im Sinne der Betonsortenbeschreibung
nach ÖNORM B 4200, Teil 10.
LPV-Beton
hat einen ausreichenden LP-Gehalt für frostbeständigen Beton
und ist daher besonders für feingliedrige und witterungsbeständigen
Bauteile und Wasserbauten in klimatisch exponierter Lage
(z.B. Kläranlagen oder Sohlschwellen) geeignet.
LPV-Betons wird mit einem definierten Feinluftgehalt hergestellt
und ist praktisch ohne Festigkeitsabfall. Dies wird erreicht
durch Wassereinsparung und führt zu einer Verbesserung der
Dauerhaftigkeit (insbesondere Frostbeständigkeit) und Verarbeitbarkeit
zu erreichen.
LPV-Beton wird hauptsächlich angewendet für WU-, FB-, SA-,
TST- und PB-Betone.
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LPV-Beton
gilt als Beton der Herstellungsklasse E (Betone E). Er darf
nur nach Eignungsprüfung hergestellt werden.
Zur Ermittlung des höchstzulässigen Wasserzementwertes (W/Z-Wertes)
für Stahlbeton ist der tatsächliche Wassergehalt des Betons
um 20 Liter je Kubikmeter zu erhöhen. Der mit diesem erhöhten
Wassergehalt errechnete W/Z-Wert muss den Anforderungen
der ÖNORM B 4200, Teil 10 entsprechen.
Der Luftgehalt im Frischbeton soll 2,5 - 4,0 % betragen
(Zielwert) und darf 2,0 % nicht unterschreiten und 5,0 %
nicht überschreiten. Das Zusatzmittel ist mit einer Dosiergenauigkeit
von +5 % der Sollmenge zu dosieren und muß gleichzeitig
mit dem Anmachwasser beigegeben werden.
Die
Eignungsprüfung ist im oberen Bereich der angestrebten Konsistenzklasse
(-1 cm/+3 cm des Grenzwertes) durchzuführen. Es ist ein
Luftgehalt im Bereich von 3,0 - 5,0 %anzustreben. Das Vorhaltemaß
von 6 N/mm² ist bei einem Luftgehalt von 3,0 - 4,0
% einzuhalten. Bei 5,0 % darf das Vorhaltemaß auf 4 N/mm²
reduziert betragen. Luftgehalte zwischen 4,0 % und 5,0 %
sind linear zu interpolieren.
Wir die Eignungsprüfung mit zwei Zusatzmitteln (BV bzw.
Fließmittel und LP-Mittel) durchgeführt beträgt die Mindestdosierung
je Zusatzmittel 0,15 % v. Z. Bei Verwendung eines zugelassenen
LPV-Mittels beträgt die Mindestdosierung 0,20 % v. Z.
Der Luftgehalt von 3,0 - 5,0 % muss auch nach 1,5 Stunden
nachgewiesen werden (Lufthaltevermögen).
Verwendete LP-Mittel müssen der RVS 8.01.71, Verflüssiger
der ÖNORM B 3333 und Fließmittel der ÖBV-Richtlinie "Fließbeton"
entsprechen.
Wird der LPV-Beton mit zwei Zusatzmitteln hergestellt ist
der Nachweis der Brauchbarkeit des Luftporensystems zu erbringen,
wenn unerprobte Kombinationen angewendet werden. Dies hat
durch eine Konformitätserklärung einer akkreditierte Prüf-
und Überwachungsstelle zu erfolgen.
Die
Güteprüfung ist nach (A) bzw. (B) durchzuführen:
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GÜTEPRÜFUNG
A
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Merkmal
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Häufigkeit
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Luftgehalt
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täglich
je Betonsorte
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Konsistenz
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Temperatur
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Frischbetonrohdichte
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GÜTEPRÜFUNG
B
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DOSIERANLAGE
mit Mikroprozessorsteuerung, Chargenprotokollierung,
kalibrierte Feuchtesonde für alle Zuschlagfraktionen
(wenn mehr als 10% Korn < 4mm)
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Phase
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Häufigkeit
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Anfangsphase
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20
Güteprüfungen an 7 Betoniertagen wie
GÜTEPRÜFUNG A
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Laufende
Produktion
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Fall
1: bis 20 hintereinander liegende Luftgehaltswerte
von 2,5 bis 4,0%:
GÜTEPRÜFUNG
A:
alle 2 Tage
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Fall
2: bis 30 hintereinander liegende Luftgehaltswerte
von 2,5 bis 4,0%:
GÜTEPRÜFUNG
A:
je Prüflos bzw.
je 250 m³ bzw.
je Woche
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Bei
Luftgehaltsprüfergebnissen zwischen 2,0 - 2,5 % bzw. 4,0
- 5,0 % ist ein Einbau des Betons zulässig. Es muß jedoch
sofort eine Korrektur der Zusatzmitteldosierung bis zum
Nachweis des Erreichens des Zielwertes von 2,5 - 4,0 % durchgeführt
werden (dreimalige Luftgehaltsmessung mit Einhaltung der
Zielwerte).
Wenn
von anderen Baustellen bei Betonierbeginn bei unveränderter
Betonzusammensetzung bereits 30 Prüfwerte zwischen 2,5 %
und 4,0 % (nicht älter als 1 Jahr) vorliegen, können die
ersten 20 Messungen für die Güteprüfung B entfallen.
Bei
Änderungen von Herkunft bzw. Art von Zement, Zusatzmitteln,
Zusatzstoffen und Zuschlägen, bei Änderung der Zement- bzw.
Zusatzstoffdosierung um mehr als 10 kg/m³ (bzw. bei
Austausch von Zement und Zusatzstoff um 20 kg/m³),
bei Änderung einer Zusatzmitteldosierung um mehr als 30
% oder wesentlichen Änderung der Gesamtsieblinie um mehr
als die zulässigen Werte der Tab. 1 1, lt. ÖNORM B 4200,
Teil 10, sind wiederum zur Gewinnung von Erfahrungen, weitere
20 bzw. 10 Messungen erforderlich.
Liegt
die Frischbetontemperatur um mehr als 3 °C außerhalb
der bis dahin gemessenen Temperaturbereiche, ist an diesen
Tagen eine komplette Prüfung gemäß Güteprüfung (A) durchzuführen.
An
die LPV-Mittel werden Anforderungen gestellt, die sich auf
Ausbreitmaß (10 und 30 Min. nach Wasserbeigabe), Wassereinsparung,
Luftgehalt und Lufthaltevermögen, Druckfestigkeit, Porendurchmesser
der Kugelporen und den Erstarrungsbeginn beziehen.
LPV-Mittel
werden in 2 Kombinationen Verflüssiger-LP-Mittel auf Brauchbarkeit
geprüft, wobei auch das LPV-Mittel gleichmäßig bleiben muß.
BauR
h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
Tel.Nr.:
+43 (0)662 621758-0
Fax : +43 (0)662 621758-199
e-mail : info@bvfs.at
| ANMERKUNG:
Die zur Prüfung von LPV-Beton benötigten Luftporentöpfe
müssen ebenfalls einer regelmäßigen Kalibrierung unterzogen
werden. Die Kalibrierstelle der bvfs bietet eine Kalibrierung
der Luftporentöpfe innerhalb kürzester Zeit ! |
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