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Zur Feststellung und Eingrenzung des Ausmaßes
der Brandschäden im Tauerntunnel waren Bauwerksuntersuchungen
an der Tunnelinnenschale, der Zwischendecke samt
den Aufhängungen, der Betonstrassendecke und den
Bordsteinen durchzuführen. Dabei galt es, unter
Berücksichtigung baupraktischer Aspekte, rasch die
Entscheidungsgrundlagen für die abschnittsweise
Festlegung der erforderlichen Sanierungsmassnahmen
zu erarbeiten. Höchste Priorität bei den Untersuchungen
und bei der Umsetzung der Untersuchungsergebnisse
hatte das vorgegebene Ziel, in den sanierten Bereichen
die gleichen bautechnischen Sicherheiten wiederherzustellen,
wie sie für Tunnelneubauten gelten.
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