Bautechnische Versuchs- und Forschungsansatlt Salzburg
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
Akkreditierte Prüf-, Überwachungs- und Kalibrierstelle
Akkreditiert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) nach
ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025, EN 45004 - Notified Body Nr. 1086

Kurzübersicht über den Inhalt der Publikation     

 

Die staatlich akkreditierte Prüf- und  Überwachungsstelle als Hilfskraft des Bausachverständigen nach GEBAG § 30

 

Autor

Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg

Inhalt


Bausachverständige können im gerichtlichen und außergerichtlichen Auftrag für spezielle Befunderhebungen Hilfskräfte einsetzen. Dazu stehen staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen zur Verfügung, deren Prüfberichte und Befunde gemäß dem Akkreditierungsgesetz - AkkG, BGBL. Nr. 468/1992 als öffentliche Urkunden gelten.
Die Gebühren für Hilfskräfte des Bausachverständigen sind gemäß GEBAG § 30 gesondert geltend zu machen, sodaß dem Bausachverständigen keine Eigenkosten entstehen.


12/1999

 

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Land Salzburg, akkreditierte Prüfstelle und Überwachungsstelle
 

akkreditierte Prüfstelle, Überwachungsstelle
 

akkreditierte Kalibrierstelle, Kraft und Länge, ÖKD 18
 ÖKD 18

Eichstelle für Waagen
Nr. 542


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