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KONFORMITÄTS- UND IDENTITÄTSPRÜFUNG
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1. Konformitätskontrolle
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Unter einer Konformitätskontrolle versteht
man die Kombination von Handlungen und Entscheidungen, die
entsprechend zuvor angenommener Regeln über die Konformität
durchgeführt und getroffen werden müssen, um die
Übereinstimmung des Betons mit der Festlegung nachzuprüfen.
Die Konformitätskontrolle ist stets integraler Bestandteil
der Produktionskontrolle. Die Regeln hierfür sind in
der B4700-1 niedergelegt.
Die Betoneigenschaften, die bei der Konformitätskontrolle
festgestellt werden, sind die mit genormten Prüfverfahren
(Prüfbuch Beton) gemessenen Eigenschaften. Die tatsächlichen
Werte der Betoneigenschaften im Bauwerk können jedoch
durchaus von den anhand der Prüfungen ermittelten abweichen,
weil die Bauwerkskennwerte abhängig sind von z.B. Abmessungen
des Bauwerks, Einbringen, Verdichten, Nachbehandeln und klimatischen
Bedingungen.
Der Probenahme- und Prüfplan und die Konformitätskriterien
müssen den Bestimmungen der B 4710-1 Abschn. 8.2 oder
8.3 entsprechen. Diese Regelungen gelten auch für Betonfertigteile,
sofern in der entsprechenden Produktnorm keine anderen Regelungen
angegeben sind. Falls der Verfasser der Festlegung größere
Probenahmehäufigkeiten fordert, muss dies im Voraus vereinbart
werden. Für Eigenschaften, die nicht in der B 4700-1
aufscheinen, müssen der Probenahme- und Prüfplan
und die Konformitätskriterien zwischen Hersteller und
Verfasser der Festlegung vereinbart werden.
Der Ort der Probenahme für Konformitätsprüfungen
muss stets so gewählt werden, dass sich die maßgebenden
Betoneigenschaften und die Betonzusammensetzung zwischen dem
Ort der Probenahme und dem Ort des Einbaues nicht wesentlich
ändern.
Sind Prüfungen einer Produktionskontrolle
ident mit jenen der für eine Konformitätskontrolle
geforderten, dann dürfen sie für die Beurteilung
der Konformität herangezogen werden. Der Hersteller darf
für den Nachweis der Konformität auch andere am
gelieferten Beton ermittelten Prüfdaten verwenden.
Die Konformität oder Nichtkonformität
ist nach den Konformitätskriterien zu beurteilen. Nichtkonformität
muß zu weiteren Maßnahmen am Ort der Herstellung
und auf der Baustelle führen.
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2. Die Konformitätsprüfung
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Unter der Konformitätsprüfung wird grundsätzlich
eine Prüfung verstanden, bei der nachgewiesen wird, dass
ein hergestellter Beton mit der Festlegung übereinstimmt.
Die Konformitätsprüfung ist stets ein integraler
Bestandteil einer Produktionskontrolle. Sie kann z. B. verglichen
werden mit einer Prüfung, die früher im Rahmen der
Eigenüberwachung durchgeführt wurde. Das Ergebnis
der Konformitätsprüfung läßt den Schluß
zu, dass - allgemein gesprochen - die Kennwerte des geprüften
Betons konform den Soll-Werten sind.
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3. Die Identitätsprüfung
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Unter der Identitätsprüfung wird
hingegen eine Prüfung verstanden, bei der nachgewiesen
wird, dass ein definiertes Betonvolumen zur selben Grundgesamtheit
gehört, für die die Konformität mit den Angaben
des Herstellers nachgewiesen wurde. Eine Identitätsprüfung
wird auf Veranlassung eines Auftraggebers durchgeführt.
Sie kann verglichen werden mit der früher als Güteprüfung"
bezeichneten Qualitätskontrolle. Das Ergebnis einer Identitätsprüfung
läßt den Schluß zu, dass die festgestellten
Kennwerte eines geprüften Betons ident sind mit den statistischen
Kennwerten des hergestellten Betons.
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4. Konformitätskontrolle für
Beton nach Eigenschaften
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| 4.1 Konformitätskontrolle
für die Druckfestigkeit |
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Für Normalbeton und Schwerbeton der Festigkeitsklassen
von C8/10 bis C55/67 müssen Probenahme und Prüfung
entweder an einzelnen Betonzusammensetzungen oder an Betonfamilien
mit festgestellter Eignung (siehe 3.1.14), wie vom Hersteller
bestimmt (Erstprüfung), durchgeführt werden, sofern
nichts anderes vereinbart ist. Grundsätzlich ist die
Konformitätskontrolle auch für sogenannte Betonfamilien
möglich.
Das Prinzip der Betonfamilien darf nicht auf
Betone mit höheren Festigkeitsklassen angewendet werden.
Dem Geiste der B 4710-1 nach wurde die Konformitätskontrolle
betonbezogen gewichtet und wird ihr der Vorrang gegeben.
Für den Probenahme- und Prüfplan und
die Konformitätskriterien von einzelnen Betonzusammensetzungen
(oder allenfalls Betonfamilien) wird zwischen Erstherstellung
und stetiger Herstellung unterschieden.
Die Erstherstellung beinhaltet die Herstellung
von Beton bis zum Erreichen von mindestens 35 Prüfergebnissen.
Stetige Herstellung ist erreicht, wenn innerhalb
eines Zeitraumes von nicht mehr als 12 Monaten mindestens
35 Prüfergebnisse erhalten wurden. Wenn die Herstellung
einer einzelnen Betonzusammensetzung oder einer Betonfamilie
für mehr als 12 Monate unterbrochen wurde, muss der Hersteller
die Kriterien sowie den Probenahme- und Prüfplan für
die Erstherstellung übernehmen.
Probenahmen und Mindesthäufigkeit
Betonproben müssen zufällig ausgewählt
und nach EN 12350-1 entnommen werden. Die Häufigkeit
der Probenahme hat Tabelle 1 zu entsprechen
Tabelle 1: Mindesthäufigkeit der Probenahme
zur Beurteilung der Konformität (für Druckfestigkeit,
Rohdichte und Wassergehalt des Frischbetons)
| Herstellung |
Mindesthäufigkeit
der Probenahme |
| |
Erste 50 m3 der Produktion |
Nach den ersten
50 m3 der Produktion a |
| Beton mit Zertifizierung
der Produktionskontrolle |
Beton ohne Zertifizierung
der Produktionskontrolle |
| Erstherstellung (bis mindestens 35 Ergebnisse
erhalten wurden) |
3 Proben |
1/200 m3 oder
2/Produktionswoche c |
1/150 m3 oder
1/Produktionstag |
| stetige Herstellung b |
|
1/400 m3
oder 1/Produktionswoche d |
| a
Die Probenahme muss über die Herstellung verteilt
sein und für je 25 m3 sollte höchstens
eine Probe genommen werden.
b Wenn die Standardabweichung der letzten
15 Prüfergebnisse 1 ,37 überschreitet, ist
die Probenahmehäufigkeit für die nächsten
35 Prüfergebnisse auf diejenige zu erhöhen,
die für die Erstherstellung gefordert wird.
c * Leichtbeton: 1/100 m3 oder 1/Produktionstag
* W/B-Wert: :::0,38 bzw. Festigkeitsklasse ;::C60/67:
1/100 m3 oder 1/Produktionstag
d * Leichtbeton: 1/200 m3 oder 2/Produktionswoche
* W/B-Wert: 0. 38 bzw. Festigkeitsklasse , C60/67;
1/200 m3 oder 1/Produktionstag
|
Jede 2. Probenahme zur Beurteilung der Konformität
mit Probewürfeln (Tabelle 1) kann durch eine Prüfung
des W/B-Wertes ersetzt werden. Hiebei darf der laut Erstprüfung
erforderliche W/B-Wert um 0,03 überschritten werden.
Wird diese Anforderung nicht erfüllt, hat der Festigkeitsnachweis
an Probewürfeln zu erfolgen.
Unbeschadet der Anforderungen an die Probenahme
müssen die Proben nach der Zugabe von Wasser oder von
Zusatzmitteln unter der Verantwortung des Herstellers entnommen
werden; eine Probenahme vor der Zugabe von Betonverflüssiger
oder Fließmittel zum Angleichen der Konsistenz ist nur
dann zulässig, wenn durch Erstprüfung nachgewiesen
wurde, dass der Betonverf1üssiger oder das Fließmittel
in der verwendeten Menge keine negativen Auswirkungen auf
die Festigkeit des Betons hat.
Das Prüfergebnis muss von einem einzelnen
Probekörper genommen werden oder als Mittelwert der Ergebnisse,
wenn zwei oder mehr aus einer Probe hergestellte Probekörper
im selben Alter geprüft werden.
Wenn zwei oder mehr Probekörper aus einer
Probe hergestellt werden und die Spannweite der Prüfwerte
mehr als 15 % des Mittelwertes beträgt, müssen die
Ergebnisse außer Betracht bleiben, falls nicht eine
Untersuchung einen annehmbaren Grund für das Verwerfen
eines einzelnen Prüfwertes ergibt.
Für Erst- und Konformitätsprüfung
bei Lagerung nach ÖNORM B 3303 müssen die in Tabelle
2 genannten Mindestwerte eingehalten werden.
Tabelle 2: Mindestdruck-Festigkeiten ( WN(150mm))
für Konformitäts- und Erstprüfung (Lagerung
nach ÖNORM B3303)
Festigkeitsklasse |
Mindestdruckfestigkeit
von 15 cm Würfeln in N/mm2 |
| Konformitätskontrolle |
Erstprüfung |
| Einzelwert |
MW von jeweils 3 Prüfungen
4) |
1) |
2) |
3) |
| C 8/10 |
7 |
15 |
17 |
19 |
23 |
| C 12/15 |
12 |
20 |
22 |
24 |
28 |
| C 16/20 |
18 |
26 |
28 |
30 |
34 |
| C 20/25 |
23 |
31 |
33 |
35 |
39 |
| C 25/30 |
29 |
37 |
39 |
41 |
(45) |
| C 30/37 |
36 |
44 |
46 |
48 |
5) |
| C 35/45 |
45 |
53 |
55 |
57 |
/ |
| C 40/50 |
50 |
58 |
60 |
62 |
/ |
| C 45/55 |
56 |
64 |
66 |
68 |
/ |
| C 50/60 |
61 |
69 |
71 |
73 |
/ |
| C 55/67 |
69 |
77 |
79 |
81 |
/ |
| C 60/75 |
75 |
83 |
85 |
87 |
/ |
| C 70/85 |
85 |
93 |
95 |
97 |
/ |
| C 80/95 |
96 |
104 |
106 |
5) |
/ |
| C 90/105 |
106 |
114 |
116 |
/ |
/ |
| C 100/115 |
117 |
125 |
127 |
/ |
/ |
| 1) Mikroprozessorsteuerung mit
autom. Feuchtekorrektur
2) Massenmäßige Dosierung aller
Ausgangsstoffe
3) Massenmäßige Dosierung der
Ausgangsstoffe, außer Gesteinskörnung
4) Aus jeweils 3 aufeinanderfolgenden Prüfungen
(in der Reihe)
5) mit diesem Verfahren nicht herstellbar
|
Unter Anwendung der Tabelle 2 wird auf die statistischen
Konformitätskriterien der B 4710-1 gem. Tab. 14 verzichtet.
Der Konformitätsnachweis und die Erstprüfung
kann auch nach 7 Tagen erfolgen und gilt als bestanden, wenn
die Bedingungen nach Tabelle 3 erfüllt werden.
Tabelle 3: Mindestdruck-Festigkeiten ( WN(150mm),
7d) für Konformitäts- und Erstprüfung (Lagerung
nach ÖNORM B3303) im Alter von 7 Tagen
| Zement |
Mindestdruckfestigkeit
von 15 cm Würfel (N/mm2) |
| CEM 32,5 |
Konformitätsprüfung 75 % nach
Tab. 3 |
Erstprüfung 75% - 1 N/mm2
nach Tab. 3 |
| CEM 42,5 |
Konformitätsprüfung 85 % nach
Tab. 3 |
Erstprüfung 85% - 1 N/mm2
nach Tab. 3 |
| CEM 52,5 |
Konformitätsprüfung 95 % nach
Tab. 3 |
Erstprüfung 95% - 1 N/mm2
nach Tab. 3 |
| 4.2 Konformitätskriterien für
andere Eigenschaften als die Druckfestigkeit |

|
Die Konformitätskriterien für Eigenschaften
außerhalb der Druckfestigkeit sind in B 4710-1 im Detail
in der Tabelle 17 beschrieben. In der folgenden Tabelle 4
ist eine modifizierte Form der Normtabelle wiedergegeben.
Die innerhalb der Tabelle 4 genannten Bezüge beziehen
sich stets auf die B 4710-1.
Tabelle 4: Konformitätskriterien für
andere Eigenschaften außer Druckfestigkeit und Konsistenz
| Anforderung |
Eigenschaft |
Prüf-
oder Bestimmungsverfahren |
Mindestanzahl
von Proben oder Bestimmungsverfahren |
Annahmezahl |
Grenzabweichung
einzelner Prüfergebnisse von den Grenzen der festgelegten
Klasse oder von den Toleranzen des Zielwertes |
| Untergrenze |
Obergrenze |
| gem. Ergebnis Erstprüfung |
Rohdichte von Frischbeton |
ÖNORM B 3303 |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
Tabelle 19a |
- 50 kg/m3 |
+50 kg/m3 |
| 5.5.2 |
Rohdichte von Schwerbeton |
EN 2390-7 |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
- 30 kg/m3 |
keine Beschränkung 1) |
| 5.5.2 |
Rohdichte von Leichtbeton |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
- 30 kg/m3 |
+ 30 kg/m3 |
| gem. Ergebnis Erstprüfung |
Wassergehalt Frischbeton |
ÖNORM B 3303 |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
- 10 kg/m3 |
+ 10 kg/m3 |
| Tabelle NAD 10, Abschn. 5.4.2 |
Wasserbindemittelwert |
Abschn. 5.4.2 |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
keine Beschränkung 1) |
0,02 |
| Tabelle NAD 10, und/oder Erstprüfung |
Zementgehalt (Bindemittelgehalt) |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
- 10 kg/m3 |
keine Beschränkung 1) |
| 5.2.9 |
Bluten des Betons |
ÖNORM B 3303 |
1000 m3
1 mal je Jahr
|
- |
1 kg/m 3) |
| 5.2.8 |
Wärmeentwicklung beim Erhärten |
|
1000 m3
1mal pro Jahr
|
- |
2 K 3) |
| Tabelle NAD 10, und/oder Erstprüfung |
Luftgehalt von Luftporenbeton |
ÖNORM B 3303 für Normal- und
Schwerbeton und ASTM C 173 für Leichtbeton |
1 Probe je Herstellungstag nach Stabilisierung |
- 0,5%
Absolutwert
|
+ 1,0% Absolutwert |
| 5.2.7 |
Cloridgehalt von Beton |
Abschn. 5.4.2 |
die Bestimmung muß für jede
Betonzusammensetzung gemacht werden, wenn der Chloridgehalt
irgendeines Ausgangsstoffes ansteigt |
0 |
keine Beschränkung 1) |
kein höherer Wert erlaubt |
| 5.5.7 |
Abreissfestigkeit |
ÖNORM B 3303 |
1000 m3
1mal pro Jahr
|
Tabelle 19a |
- 0,3 N/mm2 |
|
| 5.9 |
verzögerte Anfangserhärtung |
- 1 Stunde |
+ 1 Stunde |
| 5.2.8 |
Frischbetontemperatur |
wie Tabelle 13 für die Druckfestigkeit |
|
+ 1oC |
| Tabelle NAD 10, 5.5.5 |
Schleiverschleiß |
ÖNORM B 3126 |
1000 m3
1mal pro Jahr
|
- |
1 cm3/50 cm2 |
| 5.3.2, 5.5.3 |
Wassereindringtiefe |
ÖNORM B 3303 |
- |
5 mm |
| 1) Falls Grenzwert
festgelegt wird.
2) Wenn der geprüfte Wert (Einzelwert)
um mehr als 10 l/m3 abweicht, ist die Pürfung zu
wiederholen. Die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen
hat dann mit dem Mittelwert aus beiden Proben zu erfolgen.
3) Wiederholung der Prüfung erforderlich,
Mittelwert muß Anforderungen entsprechen.
4) Zulässige Abweichung für jeden
Einzelwert vom Zielwert (Wert der Erstprüfung)
50 kg/m3
|
Für die Konformität der Konsistenz
gilt die nachfolgende Tabelle 5.Die innerhalb der Tabelle
5 genannten Bezüge beziehen sich stets auf die B 4710-1.
Tabelle 5: Konformitätskriterien für
die Konsistenz
Anforderung |
Prüfverfahren |
Mindestanzahl
von Proben oder Bestimmungsverfahren |
Annahmezahl |
Grenzabweichung
a einzelner Prüfergebnisse von den Grenzen
der festgelegten Klasse oder von den Toleranzen des Zielwertes |
| Untergrenze |
Obergrenze |
| |
Augenscheinprüfung |
Vergleich des Aussehens mit dem normalen Aussehen von
Beton mit der festgelegten Konsistenz |
jede Mischung; bei Transportbeton: jede Lieferung |
- |
- |
- |
| Tabelle 5 |
Verdichtungsmaß |
EN 12350-4 |
i) wie Häufigkeit nach Tab. 13 für
Druckfestigkeit
ii) wenn der Luftgehalt geprüft wird
iii) in Zwiefelsfällen nach der Augenscheinprüfung
|
Tabelle 19b |
- 0,05 |
0,03 |
| - 0,07 |
0,05 |
| Tabelle 6 |
Ausbreitmaß |
EN 12350-5 |
Tabelle 19b |
- 15 mm |
+ 30 mm |
| - 25 mm |
+ 40 mm b |
| a Wenn es in der betreffenden
Konsistenzklasse keine Unter- unbd Obergrenze gibt, sind
diese Abweichungen nicht anwendbar.
b Nur anwendbar auf die Konsistenzprüfung
an Proben, die zu Beginn des Entladens eines Fahrmischers
entnommen werden (Abschn. 5.4.1).
|
|
4.3 Annahmezahlen
|

|
Allen Konformitätsprüfungen und Bewertungen
liegen statistische Überlegungen zugrunde. Wie oft ein
Kennwert außerhalb der festgelegten Grenzwerte liegen
darf, ist in den sogenannten Annahmezahlen postuliert. Sie
sind in Tabelle 6 wiedergegeben.
Tabelle 6: Annahmezahlen für Konformitätskriterien
für andere Eigenschaften als die Festigkeit
| AQL = 4 % |
AQL Annehmbare Qualitätsgrenzlage |
AQL = 15% |
| Anzahl der Prüfergebnisse |
Annahmezahl |
Anzahl der Prüfergebnisse |
Annahmezahl |
| 1 -12 |
0 |
|
1 - 2 |
0 |
| 13 - 19 |
1 |
|
3 - 4 |
1 |
| 20 - 31 |
2 |
|
5 - 7 |
2 |
| 32 - 39 |
3 |
|
8 - 12 |
3 |
| 40 - 49 |
4 |
|
13 - 19 |
5 |
| 50 - 64 |
5 |
|
20 - 31 |
7 |
| 65 - 79 |
6 |
|
32 - 49 |
10 |
| 80 - 94 |
7 |
|
50 - 59 |
14 |
| 95 - 100 |
8 |
|
80 - 100 |
21 |
| Ist die Zahl der Prüfergebnisse größer
als 100, dürfen geeignete Annahmewerte aus Tabelle
2-A von ISO 2859-1: 1999 genommen werden. |
|
Ist die Zahl der Prüfergebnisse größer
als 100, dürfen geeignete Annahmewerte aus Tabelle
2-A von ISO 2859-1: 1999 genommen werden. |
|
5. Identitätskontrolle für die Druckfestigkeit
bei Beton
|
 |
| 5. 1 Beton mit Zertifizierung
der Produktionskontrolle |
|
Bei Betonen der Festigklasse C25/30 und höher
und/oder solchen mit einem W/B-Wert von 0,55 soll sich der
Bauherr von der Qualität des Betons überzeugen,
wenn eine Gesamtkubatur von wenigstens 50 m3 vorliegt. Identitätsprüfungen
sind zumindest nach 2000 m3 zu wiederholen. Im Regelfalle
haben Identitätsprüfungen durch akkreditierte Prüfstellen
zu erfolgen. Eine Identitätsprüfung bezieht sich
auf einer Baustelle auch auf Lieferungen innerhalb einer Woche
oder nicht mehr als 400 m3.
Die Identitätsprüfung gilt dann als
bestanden, wenn die Identitätskriterien für die
Druckfestigkeit gem. Tabelle 7 eingehalten werden:
Tabelle 7: Identitätskriterien für
die Druckfestigkeit
| Anzahl „n"
der Prüfergebnisse für die Druckfestigkeit des
definierten Betonvolumens |
Kriterium 1 |
Kriterium 2 |
| Mittelwert der „n"-Ergebnisse
(fcm)
N/mm2
|
jedes einzelne Pürfergebnis
(fci) N/mm2 |
| 1 |
nicht anwendbar |
fck - 4 |
| 2 - 4 |
fck + 1 |
fck - 4 |
| 5 - 6 |
fck + 2 |
fck - 4 |
| fck = charakteristische Mindestdruckfestigkeit
(fck, cube = charakteristische Mindestdruckfestigkeit,
geprüft am Würfel)
|
Die angesprochenen Werte fck aus Mittelwerten
(Kriterium 1) bzw. aus Einzelwerten (Kriterium 2) entstammen
den Anforderungen an die Druckfestigkeitsklassen der Tabelle
8 (Würfel maßgebend!):
Tabelle 8: Druckfestigkeitsklassen für
Normal- und Schwerbeton
Druckfestigkeits-
klasse
|
charakteristische Mindestdruckfestigkeit
von Zylindern
fck, cyl
N/mm2
|
charakteristische Mindestdruckfestigkeit
von Würfeln
fck, cube
N/mm2
|
| C8/10 |
8 |
10 |
| C12/15 |
12 |
15 |
| C16/20 |
16 |
20 |
| C20/25 |
20 |
25 |
| C25/30 |
25 |
30 |
| C30/37 |
30 |
37 |
| C35/45 |
35 |
45 |
| C40/50 |
40 |
50 |
| C45/55 |
45 |
55 |
| C50/60 |
50 |
60 |
| C55/67 |
55 |
67 |
| C60/75 |
60 |
75 |
| C70/85 |
70 |
85 |
| C80/95 |
80 |
95 |
| C90/105 |
90 |
105 |
| C100/115 |
100 |
115 |
| 5. 2 Beton ohne
Zertifizierung der Produktionskontrolle |
 |
Bei Beton der nicht einer Zertifizierung der Produktionskontrolle
unterliegt gelten die nachstehenden Bedingungen der Tabelle
9.
Tabelle 9: Identitätskriterien für die Druckfestigkeit
bei Beton ohne Zertifizierung der Produktionskontrolle
Herstellung |
Anzahl
„n" der Prüfergebnisse für die Druckfestigkeit
in der Reihe |
Kriterium 1 |
Kriterium 2 |
| Mittelwert der „n"-Ergebnisse
(fcm)
N/mm2
|
jedes einzelne Prüfergebnis
(fci)
N/mm2
|
| Erstherstellung |
3 |
fck + 4
a
|
fck - 4
b
|
| stetige Herstellung |
15 |
fck + 1,48 |
fck - 4
c
|
| a Festigkeitsklasse
C60/75: fck + 5
b Festigkeitsklasse C60/75: fck -
5
c Festigkeitsklasse C60/75: 0,90 fck
fck = charakteristische Mindestdruckfestigkeit
(fck, cube = charakteristische Mindestdruckfestigkeit,
geprüft am Würfel)
|
|
| 6. Identitätskontrolle
für andere relevante Betoneigenschaften |
 |
|
Beton gilt dann als von einer konformen Grundgesamtheit
stammend, wenn die Anforderungen gemäß Tabelle
NAD 10 der B 4710-1 bzw. andere festgelegte Grenzwerte
unter Berücksichtigung der Grenzabweichungen der
vorliegenden Tabellen 4 und 5 erfüllt werden.
|
| 7. Maßnahmen bei Nichteinhaltung
der Anforderungen |
 |
Grundsätzlich gilt bei Nichteinhaltung der Anforderungen,
dass geprüft wird ob die Prüfungen richtig durchgeführt
wurden und/oder ob die festgestellte Betongüte bzw.
die im Bauwerk vorhandene Eigenschaft für die Standsicherheit
und die vorgesehen Verwendung des Bauwerkes (oder Bauteiles)
ausreichen oder welche Maßnahmen zu setzen sind,
um diese sicherzustellen.
Die Standsicherheit eines Bauteiles kann nachgewiesen
werden durch
* einen statischen nachweis, dass die ermittelte Druckfestigkeit
ausreicht
* einen statischen nachweis, dass die für den betroffenen
Bauteil ermittelte Festigkeit z. B. aus Bohrkernen ohne
Altersabminderung ausreicht
* geeignete Maßnahmen, die zu einer Nacherhärtung
und damit zum Erreichen der erforderlichen Festigkeit
führen, einschließlich eines erneuten Nachweises
an Bauwerksproben.
Bei anderen Güteeigenschaften, außer der
Festigkeit, sind besondere Sanierungsmaßnahmen
zu setzen, die die ursprünglich angestrebten Eigenschaften
herbeiführen.
Für den Fall, dass die Nachweise für die
vorgesehene Verwendung des Bauteiles nicht gelingen,
ist der betreffende Bauteil abzutragen.
|
| Korrespondenz: |
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BauR h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
Tel.Nr.: +43 (0)662 621758-0
Fax : +43 (0)662 621758-199
e-mail : info@bvfs.at
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