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01/1994 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Die Bedeutung der Untergrundtemperatur beim Beschichten
von Betonbauteilen und Zementestrichen mit Reaktionsharzen
Bausachverständige
werden nicht selten mit scheinbar "unerklärbaren"
Ablösungen Epoxidharz-gebundener Beschichtungen von Betonoberflächen
konfrontiert. Auch praxiserprobte Beschichtungssysteme mit
entsprechenden Gütenachweisen sind davon nicht ausgenommen.
Für
die Beurteilung derartiger Schadensfälle hinsichtlich ihrer
Ursachen sind sowohl das Materialverhalten dieser Beschichtungen
als auch die bauphysikalischen Randbedingungen am Objekt
zu berücksichtigen.
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Bild
1: Beschichtungsablösung
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Epoxidharz-gebundene
Beschichtungen werden verwendet auf Betonoberflächen in
Abwasserbeseitigungsanlagen zur Herstellung einer erhöhten
Widerstandsfähigkeit gegen chemische Angriffe, im Industriefußbodenbau
als staubfreie, mechanisch und chemisch beanspruchbare Oberfläche
und in der Betoninstandsetzung.
Epoxidharze
sind härtbare Reaktionsharze und bestehen aus zwei Komponenten,
dem Harz und dem Härter, die in genau vorgegebenem Mischungsverhältnis
zusammengesetzt werden müssen.
Vor
ihrer Härtung sind Epoxidharze lineare Polymere, die zwei
reaktionsfähige Gruppen enthalten, nämlich Epoxide und Hydroxyl.
Diese Gruppen reagieren mit dem Härter und es entsteht eine
starke räumliche Vernetzung.
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2: Epoxidharze |
Beim
Beschichten von Betonuntergründen mit gefülltem Epoxidharz
wird auf den mechanisch vorbereiteten Betonuntergrund zunächst
eine Epoxidharzgrundierung aufgebracht. Bei dieser Arbeitsweise
darf die nachfolgende Beschichtung in nicht zu großem Zeitabstand
zur Grundierung erfolgen (in der Regel höchstens nach 24
Stunden), damit noch ausreichend viele reaktionsfähige Gruppen
in der Grundierung vorhanden sind und zur dauerhaften Verbindung
mit der Beschichtung beitragen.
Treten
Ablösungen zwischen Epoxidharz-gebundenen Beschichtungen
und grundierten Untergründen auf, bestimmt man zur Ermittlung
der Ursachen für diese Ablösungen zunächst Lage und Verlauf
der Bruchflächen bei Haftzugprüfungen in benachbarten Bereichen.
Dabei
zeigt sich nicht selten eine ausgezeichnete Abreißfestigkeit
des grundierten Untergrundes (im Bild 3: 3,45 N/mm²)
bei geringer Haftzugfestigkeit der Epoxidharzbeschichtung
auf diesem Untergrund (im Bild: 0,12 bis 0,31 N/mm²).
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3: Haftzugfestigkeiten |
Durch
mikroskopische Untersuchungen kann festgestellt werden,
ob die Unterseite der Beschichtung "geschlossen"
ist, das heißt, ob die räumliche Vernetzung zwischen Beschichtung
und Grundierung fehlt, wie in Bild 4 in der diagonal verlaufenden
dunklen Fläche erkennbar. Derartige "geschlossene"
Beschichtungsunterseiten treten auf, wenn auf Flächen mit
Kondenswasserniederschlag beschichtet wurde.
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4: Beschichtungsunterseite in 25-facher Vergrößerung |
In
vielen Fällen ist die ungenügende Vernetzung zwischen Grundierung
und Beschichtung mit Epoxidharzen zurückzuführen auf Kondenswasserbildung
auf dem grundierten Untergrund. Die Kondenswasserbildung
kann auftreten bei einer Abkühlung des zu beschichtenden
Bauteiles über Nacht.
Aus
der Wassersättigungs- bzw. Taupunktkurve der Luft gemäß
Bild 5 ist ersichtlich, daß beispielsweise ein Absinken
der Untergrundtemperatur auf + 9,3 EC zu Kondenswasserbildung
aus Luft mit 20 EC Temperatur und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit
führt.
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5: Wassersättigungs- oder Taupunktkurve der Luft |
Die
Richtlinie "Erhalten und Instandsetzung von Bauten
aus Beton und Stahlbeton" des ÖSTERREICHISCHEN BETONVEREINS
(1) enthält in einer Anlage eine Tabelle über die Taupunkttemperatur
tS der Luft in Abhängigkeit von Temperatur und
relativer Luftfeuchtigkeit und die Forderung, daß die Untergrundtemperatur
beim Beschichten von Betonbauteilen um mindestens 2 EC über
der jeweiligen Taupunkttemperatur liegen muß.
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6: Taupunkttemperatur |
Die
Anforderung einer Untergrundtemperatur von mindestens 2
EC mehr als die Taupunkttemperatur der Luft muß nicht nur
beim Beschichten von Betonbauteilen mit "gefülltem"
Epoxidharz sondern auch bei allen anderen Instandsetzungsmaterialien
erfüllt werden.
Die
Materialien für das Instandsetzen von Betonbauteilen werden
gemäß der vorerwähnten Richtlinie des ÖBV wie folgt bezeichnet:
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Neubeton
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CC
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Spritzbeton
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CC
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kunststoffmodifizierter
Beton
K/Z $ 0,10
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PCC
ECC
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Beton
mit Kunststoffzusatz
K/Z < 0,10
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PCC
ECC
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Kunstharzbeton
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PC
EC
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| (Cement
Concrete). |
Bei
der Herstellung von Industriefußböden aus Reaktionsharz
(Epoxidharz) sollten die Merkblätter des BUNDESVERBANDES
ESTRICH UND BELÄGE e.V. (BEB) beachtet werden. In diesen
Merkblättern ist der Hinweis enthalten, daß bei Ausführung
derartiger Beschichtungen das Raumklima und die Untergrundtemperatur
durch Messungen festzustellen und zu beurteilen sind. Auf
die Gefahren der möglichen Kondenswasserbildung am Untergrund
wird in den Merkblättern ausdrücklich hingewiesen.
Beim
Beschichten von Betonbauteilen und Industrieestrichen mit
Reaktionsharzen ist eine Untergrundtemperatur von mindestens
+ 2 EC mehr als die Taupunkttemperatur der Luft gemäß Bild
6 unbedingt einzuhalten.
Dadurch
werden Beschichtungsablösungen vermieden. Aufgabe des Führungspersonales
ausführender Firmen ist es, diese Information an ihre Fachkräfte
weiterzugeben. Bausachverständige sollten bei der Ermittlung
der Ursachen von Beschichtungsablösungen nicht nur die Materialeigenschaften
der Beschichtung sondern auch die bauphysikalischen Randbedingungen
bei Ausführung der Arbeiten berücksichtigen.
(1)
Richtlinie Erhaltung und Instandsetzung von Bauten aus Beton,
Stahlbeton, Teil 1 - Anwendung, Herausgeber: ÖSTERREICHISCHER
BETONVEREIN, Wien, Ausgabe Dezember 1990.
(2)
BEB-Arbeitsblätter des BUNDESVERBANDES ESTRICH UND BELAG
e.V., Industriestraße 19, D-5210 Troisdorf, 1985 bis 1987.
(3)
Zeugnisse der staatlich autorisierten BAUTECHNISCHEN VERSUCHS-
UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG, Alpenstraße 157, 5020 Salzburg,
1983 bis 1993.
Dipl.-Ing.
Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
Tel.Nr.:
+43 (0)662 621758-100
Fax : +43 (0)662 621758-199
e-mail : glantschnigg@bvfs.at
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