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Teilweise veröffentlicht
in "Wohnbau Forschung" Heft 1/2002
Aktuelle Entwicklungen im Prüfwesen
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Bauschäden und Baumängel im
Wohnbau
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Der Innovationsschub der letzten
Jahre hat auch im Bauwesen seine Spuren hinterlassen. Eine
Vielzahl von neuen Produkten, die die technische aber auch
die Lebensqualität im Wohnbau verbessern, sind in das
Bauwesen, insbesonders auch in den Wohnbau eingeflossen. Die
Sensibilisierung der Menschen und das vielfach vermehrte Angebot
der Produkte führt zu neuen Wertvorstellungen, aber auch
zu Konfliktstoffen.
Die neuen Wertvorstellungen spiegeln
sich wieder in den Wünschen der Bauherren nach vermehrter
Perfektion und funktionaler und optischer Adäquanz auch
mit der vom Markt suggerierten Produktqualität. Konfliktstoffe
resultieren daher bereits schon in vermeintlichen Mängeln
aus der Sicht der Bauherren. Vielfach wird dabei übersehen,
dass die Qualität die Summe der naturwissenschaflichen
Zusammenhänge ist.
Zu den Themenkreisen der Konfliktstoffe
zählen dabei grundsätzlich widersprüchliche
Leistungsbeschreibungen gegenüber der tatsächlichen
Ausführung, die Nichteinhaltung der Bauzeitpläne,
unterschiedlich beschriebene - mitunter auch nichtbeschriebene
- und ausgeführte Qualität und nicht zuletzt Leistungsumfang
und Preis.
Zu den praktischen Tätigkeiten
der akkreditierten Prüfstellen zählen daher oft
auch die Aufklärung der Unterschiede zwischen Mangel
und Schaden bei vorliegenden Leistungsbeschreibungen und technisch
vor allem das zielsichere und nachvollziehbare Auffinden der
Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung.
Neuzeitliche immer feiner werdendere
Methoden des Erfassens von Spuren, die interdisziplinäre
Verbindung verschiedener Wissensgebiete innerhalb verschiedener
Cluster unterschiedlicher Wissenszweige, erlauben Verknüpfungen
herzustellen die ein gesamtheitliches Bild eines Ablaufmechanismus
ergeben, das aus der Isoliertheit eines einzelnen Fachbereiches
nicht mehr möglich ist ("...vor lauter Bäumen
den Wald nicht mehr sehen...."). Gefordert ist dabei
auch der "gesunde Hausverstand", wenn es um die
Bewertung im Lichte des vertragsrechtlichen Umfelds geht,
ohne gleich Gerichte zu beanspruchen.
Die Vereinigung von technisch-wissenschaftlichen
Fachdisziplinen erlauben es in der Bautechnischen Versuchs-
und Forschungsanstalt Salzburg derartige komplexe Fälle
zu lösen. Die durch Fachkompetent, Unabhängigkeit
und Akkreditierung vorhandenen Voraussetzungen, verbunden
mit externen Verbindungen zum universitären Bereich,
sichern absolute Objektivität.
BauR h.c. Dipl.-Ing. Herbert Kaltenböck
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Konformitäts- und Identitätsnachweise
für Beton nach ÖNORM B 4710-1 für den
Wohnbau
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Zur europaweit einheitlichen Normung der Herstellung von Betonbauwerken
wurde vom Europäischen Komitee für Normung CEN eine
Reihe von EN-Normen erarbeitet und veröffentlicht. Für
die Festlegung, Eigenschaften,
Herstellung und Konformität von Beton ist dies die EN
206-1. Diese europäische Betonnorm ist eine Rahmennorm
und lässt dort wo europäisch-einheitliche Lösungen
nicht möglich sind, ausdrücklich nationale Regelungen
und Anforderungen zu. Die Umsetzung der ÖNORM EN 206-1
erfolgte durch die Erarbeitung und Veröffentlichung der
ÖNORM B 4710-1 am 1. Januar 2002. Diese ÖNORM ersetzt
ab 31. Dezember 2002 die bisherigen ÖNORMEN für
Beton. Bis dahin gelten beide Normen.
Die ÖNORM B 4710-1 enthält vollinhaltlich den
Text der EN 206-1 und zusätzlich alle nationalen Regeln
zur Umsetzung der europäischen Betonnorm in Österreich,
das sogenannte nationale Anwendungsdokument (NAD).
Für den Wohnbau bedeutet die Herausgabe der ÖNORM
B 4710-1 das Erfordernis der Neufestlegung der Betonsorten
und der Schaffung neuer Texte für Ausschreibungen und
Angebote. Auch die Musterleistungsverzeichnisse wie z.B.
die Standardisierte Leistungsbeschreibung für den Hochbau
(LB-H) können nach der Übergangsfrist, das heißt
spätestens ab 1. Januar 2003, nicht mehr verwendet
werden. In der Übergangsfrist ist damit zu rechnen,
dass Betonhersteller nur Beton nach der neuen ÖNORM
B 4710-1 anbieten, obwohl die Ausschreibung nach der alten
ÖNORM B 4200 Teil 10 erfolgte und umgekehrt.
Noch eine weitere wesentliche Änderung für die
Betonherstellung ist zu beachten. Gemäß den europäischen
Regelungen enthält die neue ÖNORM
B 4710-1 gleiche Anforderungen an alle Betonhersteller,
das heißt die Betonherstellung auf Baustellen hat
die gleichen Gütekriterien zu erfüllen wie die
Herstellung von Transportbeton.
Durch die Übernahme der europäischen Regelungen
beruht der Gütenachweis für Beton künftig
auf dem Konformitätsnachweis der Betonproduktion, welcher
statistische Streuungen und auch negative Ausreißer
zulässt.
Die bvfs ist dafür ausgerüstet, führt seit
Jahrzehnten Güteprüfungen auf Baustellen durch
und kann daher ihr know how künftig bei den Identitätsnachweisen
bestens anwenden.
Zur Sicherstellung der geforderten Betongüte für
ganz bestimmte Bauteile gewinnt daher der Identitätsnachweis
(früher Güteprüfung) auf der Baustelle durch
akkreditierte Prüfstellen mehr an Bedeutung.
Durch die Übernahme der europäischen Bezeichnungen
werden auch die bisher gewohnten Bezeichnungen der Druckfestigkeitsklassen,
z.B. B30/B300 geändert. Nach dem englischen Ausdruck
"concrete" für Beton verwendet man künftig
den Buchstaben C als Abkürzung verbunden mit einer
Doppelbezeichnung, welche die charakteristische Mindestdruckfestigkeit
von Zylindern und Würfeln, ausdrückt z.B. C25/30.
Als Ersatz für die bisherigen "besonderen Eigenschaften"
von Beton sind in ÖNORM B 4710-1 die Anforderungen
an Betone festgelegt, welche bestimmten Umweltbedingungen
ausgesetzt (exponiert) sind. Dabei wird nicht nur eingeschränkt
der Beton als Baustoff, sondern das Betonbauwerk einschließlich
der Einwirkungen auf darin enthaltene Bewehrungen in den
neuen "Expositionsklassen" berücksichtigt.
Neu gegenüber der bisherigen Regelung ist die Schaffung
eines nur für Wasserdrücke bis 10 m ausreichend
dichten "wasserundurchlässigen Betons" durch
die Expositionsklasse XC3, die im Wohnbau wohl künftig
vielfach verwendet werden wird. Bisher gab es eine derartige
Unterscheidung nicht und musste der wasserundurchlässige
Beton auch für Einfamilienhauskeller die gleichen Anforderungen
erfüllen wie für Wasserbauten mit mehrfach höherem
Wasserdruck.
Zusätzlich und für den Wohnbau interessant ist
die Schaffung eines Frost-Tausalz-beständigen Betons,
der nur für mäßig durchfeuchtete Betonoberflächen
ausreichend beständig und mit der Expositionsklasse
XF2
definiert ist. Bisher gab es keine Unterscheidung von Frost-Tausalz-beständigen
Betonen je nach zu erwartender Wassersättigung.
Für die nationale Anwendung der Expositionsklassen
für Beton in Kombination mit dazupassenden Betonfestigkeitsklassen
enthält die ÖNORM B 4710-1 sogenannte "empfohlene
Betonsorten", die künftig auch im Wohnbau angewandt
werden. Damit werden technologische Widersprüche vermieden,
wie sie bisher bei willkürlichen Kombinationen von
hohen Betonfestigkeitsklassen mit der besonderen Eigenschaft
FTB (Frost-Tausalz-beständig) immer wieder vorgekommen
sind. Für im Wohnbau übliche Betonsorten muss
die Konsistenz und das Größtkorn des Betons künftig
nicht mehr angegeben werden, da die ÖNORM B 4710-1
für den Fall der fehlenden Angabe dieser Kennwerte
automatisch die Verwendung der Konsistenz F45 und des Größtkornes
GK22 vorsieht.
Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
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BAUGRUNDERKUNDUNG - AUFWAND UND RISIKO
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1. Erforderlicher Aufwand
Der Aufwand zur Beurteilung der Tragfähigkeit
und des Verformungsverhaltens des Untergrundes hängt
von den tatsächlichen Bodenverhältnissen ab. Je
setzungsempfindlicher der Baugrund und je höher der Grundwasserspiegel,
desto größer ist der Aufwand zur Bestimmung des
mechanischen Verhaltens des Untergrundes.
Als Richtwert für die erforderliche Erkundungstiefe,
sie definiert jenen Bereich, über welchen eine ausreichende
Kenntnis der Bodenverhältnisse, insbesondere der Scherfestigkeit
und des Setzungsverhaltens, erforderlich ist, kann auf Basis
der Spannungsausbreitung im Untergrund für Plattenfundamente
die einfache Breite und für Streifen- und Blockfundamente
die zweifache Breite des Fundamentes angesetzt werden (s.
Bild 1).

Bild 1: Erforderlicher Erkundungsaufwand
2. Risken
Eine mangelnde Baugrunderkundung, insbesondere
bei setzungsempfindlichen und weichplastischen Böden
führt zu einer Unterschätzung des Setzungsverhaltens
bzw. der Differenzsetzung einzelner Gründungselemente.
In Abhängigkeit von der Winkelverdrehung, welche sich
zwischen zwei Fundamenten einstellt, sind konstruktive Schäden
zu erwarten (s. Bild 2). Als Grenzwert gilt eine Winkelverdrehung
von 1:150, wobei das Ausmaß des Schadens abhängig
von der Konstruktion ist.
Bild 2: Konstruktive Schäden in Abhängigkeit von
der Winkelverdrehung
Einen weiteren Risikofaktor stellt die Beeinflussung der Nachbarschaft
zufolge einer Belastung oder Entlastung des Baugrundes, einer
Überbeanspruchung von Böschungsbereichen oder einer
Veränderung des Grundwassers dar.
3. Resümee
Der Aufwand für eine Baugrunderkundung
hängt einerseits vom Schwierigkeitsgrad bzw. der Empfindlichkeit
der Konstruktion und andererseits von der Beschaffenheit und
Qualität des Untergrundes ab.
In vielen Fällen wird die örtliche
Erfahrung herangezogen, um den Aufwand für die Erkundung
zu minimieren. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn
sichergestellt ist, dass ein- und dieselben Bodenverhältnisse
und ähnliche Konstruktionsbedingungen eine Vergleichbarkeit
zulassen. Ändert sich im Zuge einer Verbauung die Dichte
und somit der Nachbarschaftsabstand ist die Vergleichbarkeit
nur noch bedingt gegeben. Dies gilt vor Allem bei der Beurteilung
des gegenseitigen Setzungsverhaltens und der Beeinflussung
der Grundwassersituation.
Zwischen Aufwand und Risiko besteht kein lineares
Verhältnis, da einerseits ein minimaler Aufwand an Erkundung
(z.B. nur Beurteilen der Gründungssohle mittels eines
Baggerschurfes) das Risiko nur geringfügig verringert,
während bei einem sehr hohen Aufwand für die Baugrunderkundung
nach wie vor ein Restrisiko bestehen bleibt.
Ein Vergleich von Aufwand und Restrisiko ist
daher nur dann sinnvoll wenn die Kostenentwicklung betrachtet
wird. Im Hinblick auf das Gefährdungspotential sowohl
für das eigene Bauwerk als auch für die Nachbarschaft
müssen die in den Normen angegebenen Mindestaufwendungen
erbracht werden.
BauR hc Dipl.-Ing. Dr. H. Breymann
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Stiefkind Außenanlagen
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Unter "Außenanlagen" im Zuge
des Ausbaues von Wohn- oder Betriebsgebäuden versteht
man im wesentlichen alle Zufahrtswege, Parkplätze, Gehwege
und Grünflächen.
Die Bedeutung dieser Anlagen wird bei der Planung
und Bauausführung meistens zu gering geschätzt.
Die Arbeiten werden oft am Ende der Bauzeit unter Zeitdruck
und unter schlechten Wetterbedingungen in mangelhafter Qualität
ausgeführt, was dann später meist zu Reklamationen
führt.
Durch eine entsprechende gründliche Planung
und durch Beachtung der einschlägigen bautechnischen
Regeln lassen sich derartige Mängel vermeiden.
1. Asphaltbauweise
Eine sehr wirtschaftliche Bauweise für
Zufahrten, Parkplätze und Gehwege ist die Ausführung
in Asphalt. Da empfiehlt es sich, die Regeln der Straßenbauer
anzuwenden, die in einem Sammelwerk unter dem Titel RVS -
"Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau",
herausgegeben von der Österreichischen Forschungsgemeinschaft
Straße und Verkehr, enthalten sind.
Diese RVS sollten daher unbedingt auch Bestandteil
des Bauvertrages sein.
Die konsequente Anwendung dieser Regeln ergibt eine den Verkehrsverhältnissen
angepasste sparsame Dimensionierung und eine in allen Details
fachtechnisch richtige Ausführung.
2. Steinpflasterungen
Aus architektonisch - ästhetischen Gründen
werden Verkehrsflächen um Wohnbauten gerne als Pflasterungen
mit Natur- oder Kunststeinen ausgeführt. Dafür gibt
es jedoch derzeit in Österreich noch keine Regelbauweisen.
Es fehlt auch noch ein entsprechendes Kapitel in den RVS.
Hier kann man sich zum Teil mit ausländischen
Richtlinien behelfen, z.B. mit den ZTVP - StB 2000, den "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den
Bau von Pflasterdecken und Plattenbelägen" der Deutschen
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen.
Pflasterungen erfordern gute handwerkliche Fähigkeiten
und entsprechende Erfahrung, sie sind daher von Fachunternehmen
ausführen zu lassen. Gut bewährt haben sie sich
bei Randeinfassungen und im Fußgängerbereich.
Bei LKW-Verkehrsbelastung gibt es meistens früher
oder später Schäden. Hier hat man noch kein wirtschaftliches
Patentrezept für eine geeignete Bauweise gefunden. Es
kann daher nur empfohlen werden, im Falle von LKW-Verkehr
Pflasterungen zu vermeiden.
3. Landschaftsbau
Die Gestaltung von Grünflächen, Baumpflanzungen
und dgl. erfordert ebenfalls viel Fachkenntnis. Diese Arbeiten
sollten daher nicht von Bauunternehmungen, sondern von einer
Fachfirma für Landschaftsbau ausgeführt werden.
4. Qualitätskontrolle
Die bvfs ist mit dem Personal in den entsprechenden
Fachabteilungen in der Lage, einerseits bereits bei der Planung
hinsichtlich einer zweckmäßigen Bauweise und sparsamen
Dimensionierung mitzuwirken, andererseits während des
Baus die Qualität der Ausführung zu überwachen
und abschließend die in den Vorschriften vorgesehenen
Abnahmeprüfungen durchzuführen.
Die häufigsten Prüfungen sind dabei
-
Schichtdickenkontrolle der einzelnen Bauteile
-
Verdichtungskontrolle durch Lastplattenversuche
mittels Isotopengerät durch Entnahme und Prüfung
von Bohrkernen
-
Ebenheitsmessung mittels Richtlatte oder
Planograf
Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Mängel
oder Schäden auftreten, ist die bvfs in der Lage, durch
entsprechende Prüfungen und Analysen die Ursachen zu
ermitteln und entsprechende Sanierungsvorschläge zu erarbeiten.
Dipl.-Ing. Dr. D. Pohl
Gewichtung thermischer Schwachstellen der
Gebäudehülle:
Neue Beurteilungsperspektiven mit Zielrichtung "Passivhausstandard" |

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Im thermischen Qualitätsbereich "Passivhaus"
reicht es nicht, nur entsprechend große Dämmstoffdicken
auf die Gebäudehüllfläche aufzubringen und
Fenster mit Wärmedurchgangskoeffizienten U kleiner/gleich
0,80 W/(m2K) einzubauen.
Neben dieser natürlich erwünschten
Begrenzung des Heizwärmebedarfs ist die zunehmende Bedeutung
von Wärmebrücken zu beachten. Diese vorwiegend konstruktiv
bedingten thermischen Schwachstellen in der Gebäudehülle
führen zu z.T. erheblichen zusätzlichen Transmissionswärmeverlusten
und stellen zugleich Risikobereiche für Kondensatprobleme
dar. Daher ist durch entsprechende Planung der Wärmebrückeneinfluss
möglichst auszuschließen, wo dies nicht umsetzbar
ist, jedenfalls zu minimieren. Validierte Software ermöglicht
es, Bauteil- Details zwei- oder dreidimensional zu berechnen,
um so deren Wärmebrückenwirkung zu quantifizieren.
Wärmebrücken beim Lüftungswärmeverlust
sind undichte Stellen in der Gebäudehülle, durch
die ein unkontrollierter Luftwechsel stattfinden kann. Diese
bewirken außer den unkontrollierbaren Lüftungswärmeverlusten
in vielen Fällen konvektionsbedingte Kondensation in
den Bauteilen und in deren Folge Bauschäden. Sie führen
weiters zu Einschränkungen des Wohnkomforts durch Zugluft
und verhindern das plangemäße Funktionieren von
mechanischen Lüftungsanlagen.
Wärmebrücken im Transmissions- und
Lüftungsbereich erhöhen somit den Heizenergieverbrauch
in der "obersten Wärmeschutzklasse" unzulässig
und/oder verhindern das Erreichen des "Klassenzieles"
(Passivhaus d.h. kein Aktivheizsystem).
Zur Sicherstellung dieser anspruchsvollen Planungsziele
werden von der bvfs maßgeschneiderte bauphysikalische
Konzepte angeboten, welche von der Detailberatung über
die erforderlichen Wärmeschutznachweise bis hin zur Ausführungskontrolle
(IR-Thermografie und Luftdichtheitsmessung mittels Blower
Door Test) reichen.
Ing. H. Roider / Ing. J. Felbinger
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