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12/1999 Dipl.-Ing. Norbert Glantschnigg
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
für Bauwesen
Die
staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle als
Hilfskraft des Bausachverständigen nach GEBAG § 30
Bausachverständige
können im gerichtlichen und außergerichtlichen Auftrag für
spezielle Befunderhebungen Hilfskräfte einsetzen. Dazu stehen
staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen zur
Verfügung, deren Prüfberichte und Befunde gemäß dem Akkreditierungsgesetz
- AkkG, BGBL. Nr. 468/1992 als öffentliche Urkunden gelten.
Prüf-
und Überwachungsstellen werden nur dann staatlich akkreditiert,
wenn sie die Anforderungen der EN 45001 und EN 45004 erfüllen.
Damit ist eine qualitativ hochwertige und unabhängig-neutrale
Tätigkeit gewährleistet. Zusätzlich verfügen staatlich akkreditierte
Prüf- und Überwachungsstellen über den jeweils letzten Stand
der technischen Regelwerke ihrer Fachbereiche und die aktuelle
Fachliteratur.
Die
Gebühren für Hilfskräfte des Bausachverständigen sind gemäß
GEBAG § 30 gesondert geltend zu machen, sodaß dem Bausachverständigen
keine Eigenkosten entstehen.
Im
Rahmen ihrer jeweiligen Fachbereiche führen staatlich akkreditierte
Prüfstellen ein streng geregeltes Qualitätsmanagement-System
(QM-System) das im jeweiligen QM-Handbuch geregelt ist.
Dadurch sind beispielsweise sichergestellt:
-
Anwendung
der aktuell gültigen ÖNORMEN, DIN, EN-NORMEN oder sonstiger
Regelwerke.
-
Aufbewahrung
ungültiger (alter) Normen und Regelwerke für Prüfungen
im Streitfall aus alten Bauverträgen.
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Verwendung
kalibrierter Prüf- und Meßgeräte durch qualifiziertes
Fachpersonal.
-
Genaue
Dokumentation aller Befunde und Prüfergebnisse durch
Fotos, Makroaufnahmen, Videos, Zeichnungen, Computerausdrucke.
Das
leitende Fachpersonal der staatlich akkreditierten Prüfstellen
arbeitet größtenteils bei der Erstellung von Normen in ihrem
jeweiligen Fachbereich direkt mit, verfügt daher auch über
Hintergrund-informationen zum Normentext. Häufig sind die
Zeichnungsberechtigten der staatlich akkreditierten Prüfstellen
selbst Ziviltechniker oder leitende Fachbeamte und allgemein
beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige.
Dadurch kann der Bausachverständige im Falle der Beiziehung
einer staatlich akkreditierten Prüfstelle als Hilfskraft
gemäß GEBAG § 30 darauf vertrauen, dass sein Problem
richtig erkannt und betreut wird und auch einen kompetenten
Gesprächspartner für die Erstellung des Untersuchungsprogrammes
erwarten.
Staatlich
akkreditierte Überwachungsstellen sind als Fremdüberwacher
von Baustoffen und Bauteilen tätig. Dies betrifft beispielsweise
Die
Überwachungsstelle kann von Bausachverständigen für Befunderhebungen
zwar nicht direkt herangezogen werden, in Versuchs- und
Forschungsanstalten, die als Prüfstelle und als Überwachungsstelle
staatlich akkreditiert sind, fließen jedoch auch Erfahrungen
der Überwachungsstelle in Befunderhebungen der Prüfstelle
im Auftrag von Bausachverständigen mit ein.
Staatlich
akkreditierte Prüfstellen verfügen über modernste Prüf-
und Meßgeräte für Bauwerksuntersuchungen verschiedenster
Art. Dazu zählen beispielsweise
Für
die Analyse entnommener Proben stehen in staatlich akkreditierten
Prüfstellen Chemielabors, mechanisch-technologische Labors,
wärmeschutztechnische Labors und andere zur Verfügung.
Zu
den häufigsten Einsatzgebieten der staatlich akkreditierten
Prüfstellen zählen Bauschadensanalysen zur Ermittlung der
Ursachen streitgegenständlicher Bauschäden. Aus den Ergebnissen
dieser Bauschadens-analysen können Bausachverständige in
ihrem Gutachten ableiten, welches Gewerk zum Auftreten der
Schäden geführt hat bzw. zu welchem Anteil ein bestimmtes
Gewerk zum Auftreten der Schäden mit beigetragen hat.
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Abb1.
Die Infrarot-thermografische Aufnahme zeigt deutlich
wärmetechnische Schwachstellen.
unten: Foto vom Bauwerk
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| Die
Infrarot-thermografischen Bilddokumentationen von Bauschadensanalysen
zeigen derartige Beispiele. In Abb. 1 war Streitgegenständlich
war die Wärmedämmung der Dachfläche und es war durch
Bauwerksuntersuchungen zu klären, ob der daran behauptete
Mangel tatsächlich gegeben ist.Durch Infrarot-thermografische
Messungen konnte sehr rasch und zweifelsfrei festgestellt
werden, dass tatsächlich Mängel an der Wärmedämmung
des Hauses vorhanden sind, diese jedoch nicht das Gewerk
"gedämmte Dachfläche" sondern die Giebelaußenwand
und einen Innenwandanschluß betroffen haben. |
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Anhand
der Infrarot-thermografischen Bilddokumentationen konnte
der Bausachverständige sehr schnell die von ihm geforderten
Beurteilungen vornehmen und auch anschaulich begründen.
Es war die Dachanschlußschräge der Giebelwand durch Aufbetonieren
eines abgetreppten Betonriegels auf gut wärmedämmende Wandbausteine
hergestellt worden. Dies hatte zur Kondenswasser- und Schimmelbildung
geführt.
Ein
weiteres Einsatzgebiet der staatlich akkreditierten Prüfstelle
als Hilfskraft von Bausachverständigen nach GEBAG § 30 sind
Untersuchungen bei Feuchteschäden zur Ortung von Fehlstellen,
zur Klärung der Ursachen und zur Bewertung des Schadens.
Diese können, je nach Aufgabenstellung, auch stufenweise
beauftragt werden, das heißt, der jeweils nachfolgende Untersuchungsteilschritt
wird erst durchgeführt, wenn der Bausachverständige die
Ergebnisse des vorangegangenen beurteilt und über eine Weiterführung
der Untersuchungen entschieden hat.
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Maßnahme
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Ergebnis
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Lokalaugenschein
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Schadensbild
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qualitative
Feuchtemessung
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Ausmaß
der Schäden
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Infrarot-thermographische
Bildaufnahmen mit Computerauswertung
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verdächtige
Bereiche
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Maßnahme
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Ergebnis
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quantitative
Feuchtemessungen
verteilt über Lage, Geometrie, Zeit, Randbedingungen
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Feuchtegefälle
Feuchteänderungen
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Färbeversuche
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Wassereintrittswege
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technologische
Prüfungen
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Bauteil-
und
Baustoffgüte
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Maßnahme
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Ergebnis
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Untersuchung
der
Konstruktion
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Austrocknungsmöglichkeiten,
Untergrundbeschaffenheit
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Baustoffauswahl
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Sanierungsmöglichkeiten
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Sanierungskonzept
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Kosten
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Fassadenuntersuchungen
durch staatlich akkreditierte Prüfstellen als Hilfskräfte
eines Bausachverständigen können ebenfalls stufenweise durchgeführt
werden, zunächst zur Feststellung des Schadensausmaßes,
danach zur Klärung der Ursachen und schließlich zur Bewertung
des Schadens.
Bei der Ermittlung der Ursachen von Schäden an Fassadenbeschichtungen
ist zunächst zu klären, ob diese auf das Schwinden und Austrocknen
des Beschichtungsmateriales zurückzuführen sind oder auf
spätere Beanspruchungen, wie Erwärmung/Befeuchtung, Abkühlung/Trocknung
oder sonstige Einflüsse. Für diese späteren schadensverursachenden
Einflüsse sind die Baustoffkennwerte der verwendeten Materialien,
der lineare Wärmeausdehnungskoeffizient "t
sowie der Elastizitätsmodul ebenso entscheidend wie Druck-,
Biegezug- und Zugfestigkeiten. Über all diese wichtigen
Materialkenndaten können staatlich akkreditierte Prüfstellen
dem Bausachverständigen als Hilfskraft Auskunft erteilen
bzw. Vorschläge zu deren Nachweis unterbreiten.
Nach
den Bestimmungen des GEBAG § 30 können Bausachverständige
staatlich akkreditierte Prüfstellen als Hilfskraft beiziehen
und die Kosten dafür gesondert geltend machen, sodaß dem
Bausachverständigen keine Eigenkosten entstehen. Durch die
Auslagerung derartiger Hilfeleistungen, wie Bauwerksuntersuchungen,
Baustoff- und Bauteilprüfungen, wird den Anforderungen der
gerichtlichen Zertifizierung in hohem Maße entsprochen,
da die staatlich akkreditierten Prüf- und Überwachungsstellen
nach dem Akkreditierungsgesetz 1992 strenge und europaweit
anerkannte Kriterien erfüllen.
(1)
468. Bundesgesetz über die Akkreditierung von Prüf-, Über-wachungs-
und Zertifizierungsstellen (Akkreditierungsgesetz - AkkG)
1992 idgF
(2)
ÖNORM/ÖVE, EN 45001 "Allgemeine Kriterien zum Betreiben
von Prüflaboratorien", 1. Juni 1990
(3)
DIN EN 45004 "Allgemeine Kriterien für den Betrieb
verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen",
Juni 1995
(4)
Glantschnigg, N. "Untersuchungsmethoden zur Klärung
der Ursachen und Bewertung von Bauschäden", Tagungsband
zum workshop "30 Jahre bvfs" am 13. Mai 1998,
bvfs-Eigenverlag
(5)
Glantschnigg, N. "Schäden und Mängel an Putzen, Ursachen
und Bewertung von Schadensbildern", Der Sachverständige
Heft 4/1995
(4)
Prüfberichte der staatlich akkreditierten Bautechnischen
Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg (bvfs) 1983 bis
1999
Dipl.-Ing.
Norbert Glantschnigg
Zivilingenieur für Bauwesen
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg
(bvfs)
Alpenstraße 157
A-5020 Salzburg
Tel.Nr.:
+43 (0)662 621758-100
Fax : +43 (0)662 621758-199
e-mail : glantschnigg@bvfs.at
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