|
![]() ![]() |
||||
| Informationen zum ÜA-Zeichen | ![]() |
|
|
Technische Voraussetzungen für die Zertifizierung Dipl.-Ing. N. Glantschnigg Für die Zertifizierung von Bauprodukten, genauer für die Zuerkennung eines Übereinstimmungszeugnisses und des ÜA-Einbauzeichens, gelten bestimmte Voraussetzungen. Zunächst muss es sich bei dem Produkt tatsächlich um ein Bauprodukt im Sinne der Bauprodukte- Richtlinie handeln, weiters muss dieses Bauprodukt in der Baustoffliste ÖA aufscheinen und letztlich muss es allen dort genannten Anforderungen entsprechen. Die Baustoffliste ÖA enthält zusätzlich zu dem Regelwerk, welches für das jeweilige Bauprodukt anzuwenden ist, Anforderungen in eigenen Anlagen zur Baustoffliste ÖA. Beispielsweise ist für Betonzuschläge, die auch für Hochleistungsbetone im Siedlungswasserbau eingesetzt werden, ein bestimmter CO2-Gehalt (Karbonatgehalt) einzuhalten. Für Gesteinskörnungen für den Straßenbau gelten die Anforderungen der jeweils zugehörigen RVS (Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) und ist nun gegenüber den bisherigen periodischen Einzelprüfungen eine Eigen- und Fremdüberwachung einzurichten. Beton nach der neuen ÖNORM B 4710-1 (bestehend aus der ÖNORM EN 206 und dem nationalen Anwendungsdokument NAD) ist in der derzeit gültigen Baustoffliste ÖA noch nicht enthalten, wird jedoch in der zweiten Ausgabe dieser Baustoffliste ÖA, voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2002, enthalten sein. Damit gelten sowohl für Baustellenbeton als auch für Transportbeton gleiche Anforderungen hinsichtlich der Festlegung des Betons, des Konformitäts- und Identitätsnachweises und auch der Personalzertifizierung, für die Regelungen allerdings erst geschaffen werden müssen. Ziegel sind in der Baustoffliste ÖA angeführt, daher auch ÜA-Zeichen pflichtig. Es gilt die ÖNORM B 3200 mit zusätzlichen Bestimmungen für die Erhöhung der Druckfestigkeitsklasse. Die ÖNORMEN für Dämmstoffe im Hochbau (Serie ÖNORM B 60..) enthalten auch die prinzipiellen Verwendungsgebiete für die verschiedenen Produktarten. Die jeweils nachzuweisenden Güteeigenschaften der Dämmstoffe sind auf diese prinzipiellen Verwendungsgebiete abgestimmt. Damit sind die in der Baustoffliste ÖA genannten Dämmstoffnormen nicht zur Produktnormen sondern auch Anwendungsnormen und für die Zuerkennung des Einbauzeichens ÜA genau zutreffend. Zusätzliche Bestimmungen in den Anlagen betreffen den Ge-sundheits- und Umweltschutz gemäß in Österreich gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der in Zukunft zu erwartenden Übernahme der Dämmstoffe von der Baustoffliste ÖA in die Baustoffliste ÖE und der damit verbundenen Führung des CE-Zeichens anstelle des Einbauzeichens ÜA ist die Zuordnung bestimmter Produktarten zu bestimmten prinzipiellen Verwendungsgebieten nicht mehr gegeben. Dies ist darin begründet, dass die Führung des CE-Zeichens bereits dann möglich ist, wenn der Dämmstoff einer in einer europäischen Produktnorm genannten Klasse entspricht unabhängig davon, wofür diese Klasse geeignet ist. Aus diesem Grund wird derzeit an nationalen Anwendungsdokumenten für CE-gekennzeichnete Dämmstoffe gearbeitet. Es sei darauf hingewiesen, dass die Trennung in Prüf- und Überwachungsstellen
einerseits und in Zertifizierungsstellen andererseits gemäß
den derzeit in Österreich gelten Bestimmungen in den übrigen
Ländern der europäischen Union nicht gehandhabt wird wie Beispiele
von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ)
und Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (ÜZ) aus dem
benachbarten Ausland zeigen. |
|
|
|
bvfs, Alpenstraße 157, A-5020 Salzburg, Tel.:
+ 43 (0)662 621758-0, Fax: +43 (0)662 621758-199, e-mail: info@bvfs.at
|
|
03.02.2010
|