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| Informationen zum ÜA-Zeichen | ![]() |
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DAS ÜA-ZEICHEN FÜR STAHLBETONFERTIGTEILE
UND TRANSPORTBETON
Am 1. November 2001 ist die Baustoffliste ÖA als Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) in Kraft getreten. Vorgefertigte Stahlbetonfertigteile sind darin unter der laufenden Nummer 2.3.16 und 2.3.17 erfasst. Als Regelwerk gilt die ÖNORM B 4200-5, zusätzlich zur laufenden Nummer 2.3.17 Anlage A, Punkt 2.3.17. Innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr kann für vorgefertigte Stahlbetonfertigteile das ÜA-Zeichen beantragt werden, nach Ablauf dieser Übergangsfrist ist es verbindlich vorgeschrieben. Bis zur Erteilung des ÜA-Zeichens gilt eine eventuell vorliegende ÖTZ, soferne ihre Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Für alle Ausgangsstoffe, welche in der Baustoffliste ÖA erfasst sind, muß ebenfalls das ÜA-Zeichen erworben werden, für Ausgangsstoffe gilt eine Übergangsfrist von einem halben Jahr. Transportbeton ist in der derzeit gültigen Baustoffliste ÖA nicht erfasst, wohl aber sind es dessen Ausgangsstoffe Zement, Zuschläge, Zusatzmittel". Nach aktuellen Auskünften des ON und des OIB muss für Zement kein ÜA-Zeichen mehr erworben werden, wenn er über die CE-Kennzeichnung verfügt. Es bleiben daher die Betonzuschläge nach ÖNORM B 3304 und die Betonzusatzmittel nach den jeweiligen Regelwerken gemäß Baustoffliste ÖA für die ÜA-Zeichen erworben werden müssen. Für den Fall, dass die Betonzuschläge nicht als Bauprodukte zugekauft sondern nur für die Herstellung des eigenen Transportbetons verwendet werden, muss das ÜA-Zeichen nicht erworben werden sondern genügt der Nachweis, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind (der Zuschlag der ÖNORM B 3304 entspricht). Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme von Beton (und Transportbeton) in die Baustoffliste ÖA ist dieser ein Bauprodukt und ÜA-Zeichen-pflichtig. Bis dahin ist für die Stahlbeton-Fertigteile nachzuweisen, dass der verwendete Beton der ÖNORM B 4200-10 oder der ÖNORM B 4710-1 entspricht (Eignungsprüfung und Eigenüberwachung), ist für die Betonzuschläge der Gütenachweis gemäß ÖNORM B 3304 zu erbringen und müssen die Betonzusatzmittel das ÜA-Zeichen aufweisen. Für andere Ausgangstoffe für die Stahlbeton-Fertigteile, z.B. den Betonstahl, ist ebenfalls das ÜA-Zeichen zu erwerben, soferne sie als Bauprodukt zukauft werden. |
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+ 43 (0)662 621758-0, Fax: +43 (0)662 621758-199, e-mail: info@bvfs.at
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03.02.2010
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