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Unter der
Güte von Baustoffen, Bauteilen und Baukonstruktionen
ist die Summe aller mechanisch-technologischen und
der chemischen und bauphysikalischen Eigenschaften
zu verstehen.
Die Anforderungen an diese Eigenschaften sind bereits
im Planungsstadium festzulegen und müssen für den
Bau- und Liefervertrag ausreichend formuliert werden.
Wesentlich ist auch die Regelung der Art und Anzahl
der zu erbringenden Gütenachweise in den Verträgen,
spätere Unstimmigkeiten auszuschalten.
Die Güte- und Kontrollprüfungen werden im Labor, auf
der Baustelle und/oder in Herstellerwerken durchgeführt
und können von jedem Beteiligten bei der staatlich
akkreditierten Prüf- und Überwachungsstelle beantragt
werden. |
| Ähnlich der
Aufgabe vergleichbarer Institutionen, wie z.B. die Rechnungshöfe,
ist ein wesentliches Kriterium der Güte- und Kontrollprüfung
die Fremdkontrolle durch die Prüfanstalt, zum Unterschied
zur Eigenkontrolle, z.B. durch Werkslabors. So wichtig
und sinnvoll Eigenkontrollen durch die Hersteller selbst
sind, können sie alleine nicht als Nachweis für die
geforderte Güte eines Vertragsgegenstandes herangezogen
werden. |
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Betonprüfung, Bestimmung der Druckfestigkeit
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